Regione: Vokietija

Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Anrechnung von Einkommen eines unverheirateten Paares

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
144 Palaikantis 144 in Vokietija

Peticija pabaigta

144 Palaikantis 144 in Vokietija

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2018
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, die Anrechnung von Einkommen eines unverheirateten Paares bei Hartz IV umgehend abzuschaffen.

Priežastis

Aus eigener Erfahrung ist mir bekannt, daß das Jobcenter auf Verdacht und somit rechtswidrig die existenzsichernden Leistungen einstellen und als Begründung haltlosen Behauptungen / Unterstellungen angeben. Auch das ein langes Zusammenwohnen ein Indiz für eine Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft (VuE) ist und Hausbesuche ein geeignetes Mittel sei diese zu belegen ist völliger Quatsch. Mehr dazu in der Pedition.Das faktische / tatsächliche Bestehen einer Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft (VuE) kann durch keinen Außendienst festgestellt werden. Alle Voraussetzungen, die eine VuE widerlegen, sind mit rein schriftlichen Unterlagen belegbar ! Somit sind zB. getrennte Konten, keine gegenseitige Zugriffsberechtigung, getrennte bzw. ausgleichende Mietzahlungen, Kontoauszüge belegbare Beweise gegen eine VuE. Viele Leistungsträger machen nur aus dem Grund Hausbesuche, um das angebliche vorliegen einer VuE nachzuweisen bzw. zu unterstellen. Was sie vorfinden sind Paare, die selbstverständlich wie eine VuE zusammenleben, jedoch ohne dabei die rechtlichen Voraussetzungen einer solchen zu erfüllen. Hausbesuche sind daher ein vollkommen unzulänglich Mittel, um das angebliche vorliegen einer VuE nachzuweisen. Eben deshalb gibt es ja die klaren Voraussetzungen in Paragraph 7 Abs. 3a SGB II und hat die Bundesagentur für Arbeit Anlage VE (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) als Prüfbogen entwickelt. Leider ist es üblich, dass Jobcenter ihrer Pflicht zur Begründung einer Datenerhebung nach Paragraph 67a Abs. 3 SGB X und der damit verbundenen Aufklärungspflicht nach Paragraph 13 SGB I vorsätzlich nicht nachkommen und unbegründet, oder sogar unter falschen Begründungen oder Drohungen (Sanktionen) vom ALG-II Bezieher Unterlagen und Vermögen dessen Partners, oder auch direkt von diesem verlangen. Das der Leistungsträger dies nur macht, um eine VuE zu unterstellen und Einkommen und Vermögen des Partners auf den Bedarf des ALG-II Beziehers anzurechnen, auch wenn die in Paragraph 7 Abs. 3a SGB II genannten Voraussetzungen tatsächlich nicht zutreffen, wird von den Betroffenen oft nicht vermutet oder erkannt. Gerade deshalb, weil der Leistungsträger hierbei absolut RECHTSWIDRIG und in betrügerischer Absicht handelt. Wenn Betroffene dann endlich auf Nachfrage die Informationen erhalten haben, die ihnen der Sachbearbeiter rechtswidrig vorenthalten hat und dann dieser Unterstellung widersprechen, behauptet der Sachbearbeiter ganz frech : " Aber sie haben uns doch ihre Unterlagen freiwillig gegeben". Damit beweisen sie ja, dass sie eine VuE sind und versuchen so, sich ihrer Schuld rein zu waschen. Dieses gängige Verhaltet / Vorgehen der Jobcenter ist eine ungeheure Frechheit. Selbst die Bundesagentur für Arbeit stellt in ihrem "Leitfaden Außendienst" fest, dass ein Hausbesuch nicht geeignet ist, dass Vorliegen einer VuE festzustellen oder zu widerlegen und verweist stattdessen auf die Anwendung der Anlage VE.Die Politik muss reagieren

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