Reģions: Vācija

Arbeitslosengeld II - Absenkung der Sanktionsstufen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für einen begrenzten Zeitraum

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
42 Atbalstošs 42 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

42 Atbalstošs 42 iekš Vācija

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, die Sanktionsstufen im SGB II für einen begrenzten Zeitraum zu vermindern und diese Absenkung wissenschaftlich begleiten zu lassen. Beispielsweise könnten die Minderungen nach § 31 Abs. 1 SGB II, die derzeit 30, 60 und 100 Prozent betragen, stattdessen versuchsweise auf 20, 40 und 70 Prozent festgelegt werden.

Pamatojums

Die Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit der Sanktionen im SGB II ist umstritten. Durch ein versuchsweises Absenken können hierzu weitere Erkenntnisse gewonnen werden. Dadurch, dass nur eine teilweise Aufhebung erfolgt, fällt der von der Absenkung ausgehende Anreiz nicht vollkommen weg, es können sich aber Hinweise darauf ergeben, wie eine vollständige Aufhebung wirken würde.Als Nebeneffekt ergibt sich, dass in jedem Fall ein Sockelbetrag von 30 Prozent auch bei einer sogenannten Totalsanktion, das heißt einer Sanktion von bislang 100 Prozent verbleibt, der als Geldbetrag auszuzahlen ist. Derzeit werden Totalsanktionierten zum Lebenserhalt Leistungen ausschließlich als Sachleistung, gewöhnlich in Form von Gutscheinen, erbracht. Es ist zweifelhaft, ob durch die derzeitige tatsächlich Leistungsgewährung eine umfassende Wahrung der Menschenwürde, wie sie aus Verfassungsgründen erforderlich ist, gewährleistet werden kann. Eine garantierte Teilgewährung als Geldbetrag mildert dieses Problem ab.Wie im Weiteren zu verfahren ist, wird von den gewonnen Erkenntnissen abhängen.

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