Region: Germany

Arbeitslosengeld II - Änderung des § 11 Zweites Buch Sozialgesetzbuch "Zu berücksichtigendes Einkommen"

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 supporters 20 in Germany

The petition is denied.

20 supporters 20 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Für Bezieher von Hartz IV-Leistungen, die sich ehrenamtlich betätigen, bleiben durch § 11Abs. 2 Satz 3 SGB II, § 82 Abs. 3 Satz 4 SGB XII für monatlich gezahlte Vergütungen im gemeinnützigen Verein 200 Euro anrechnungsfrei. Die Einnahmen gelten bei Hartz IV als sogenanntes „begünstigtes Einkommen“.Änderung § 11 Abs. 2 Satz 3 SGB II, § 82 Abs. 3 Satz 4 SGB XII und Beachtung des GG und Urteil vom 09. Februar 20101 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09

Reason

Für Bezieher von Hartz IV-Leistungen, die sich ehrenamtlich betätigen, bleiben durch eine Änderung des § 11Abs. 2 Satz 3 SGB II, § 82 Abs. 3 Satz 4 SGB XII für monatlich gezahlte Vergütungen im gemeinnützigen Verein 200 Euro anrechnungsfrei. Die Einnahmen gelten bei Hartz IV als sogenanntes „begünstigtes Einkommen“.200x12 =2400 ABER wenn jemand nur 9 Monate im Jahr ein Ehrenamt ausübt z.b Schülerbeförderung und durch Ferien 3 Monate im Jahr kein Ehrenamt aufgrund von Ferien ausübt und binnen 9 Monate 2400 Euro erreicht dann hat dies Person mehr als 200 Euro im Monat aber im Jahr weniger als 2400 aufgrund der Jobcenter Anrechnung alles über 200 Euro abgezogen wird.Beispiel:April 400 Euro (Jobcenter zieht 200 Euro ab)Mai 150 EuroAugust 150 aufrund von 2 Wochen Sommer-Ferien im JuliSeptember 00,00 aufrund 4 Wochen Sommer-Ferien im AugustSomit sind die Ehrenamtler in der Schülerbeförderung und auch anderen Bereichen benachteiligt gegenüber Ehrenamtler die 12 Monate a.200 Euro erhalten.Der Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum ersten Abschnitt (Grundrechte) und garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz.Die Änderung soll für die Zunkunft gelten und für die missachtung des GG Rückwirkend bis 2012 bez.2010Da vermutlich die 200 Euro als zugestandene Aufwandsentschädigung ins blaue rein festgelegt wurde.Siehe hierzu Urteil Bundesverfassungsgericht vom 09. Februar 2010 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09

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News

  • Pet 4-18-11-81503-032482

    Arbeitslosengeld II


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bei ehrenamtlich engagierten
    Leistungsempfängern der Erwerbstätigenfreibetrag auch in weniger als 12 Monaten
    ganz ausgeschöpft werden kann.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, für ehrenamtlich tätige Bezieher
    von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) würde monatlich
    ein Erwerbstätigenfreibetrag in Höhe von 200 Euro eingeräumt. Darüber hinaus
    gehendes Einkommen... further

gleiches recht für alle - es sollte der jahresdurchschnitt berücksichtigt werden

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