Alueella: Saksa

Arbeitslosengeld II - Änderung des Rechtsvereinfachungsgesetzes bezüglich des Arbeitslosengeldes II

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
43 Tukeva 43 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, das Rechtsvereinfachungsgesetz bezüglich des Arbeitslosengeldes II (ALG II) (am 01.08.2016 in Kraft getreten) teilweise zu ändern bzw. zu korrigieren. Es wird konkret gefordert, dass für alle ALG-II-Empfänger der Bewilligungsabschnitt auf 12 Monate festgesetzt wird, was eine erhebliche Entlastung für die ALG-II-Empfänger, aber auch für die Jobcenter bedeuten würde.

Perustelut

Nach dem Rechtsvereinfachungsgesetz bezüglich der ALG-II-Gesetzgebung wird nun unter anderem nicht mehr für 6 Monate, sondern für ein Jahr ein Bewilligungsbescheid für ALG-II-Empfänger erstellt. Die Ausnahme bilden aber hier ALG-II-Empfänger, die ergänzend ALG II beziehen müssen (zum Beispiel, weil sie einen Minijob haben, wo sie unterschiedliches Erwerbseinkommen im Monat erzielen). Bei dieser Konstellation wird ja dann ein Durchschnittseinkommen gebildet und es wird weiterhin der Bewilligungsabschnitt (aufgrund des vorläufigen Bescheides) nur auf 6 Monate festgelegt. Genau hier sehe ich allerdings eine Benachteiligung bei denjenigen ALG-II-Empfängern, die nur ergänzend ALG II beziehen, weil sie - wie erwähnt - beispielsweise einen Minijob haben, wo unterschiedliches Einkommen (mal 10 Euro mehr, mal 10 Euro weniger) erzielt wird. Denn genau diese Gruppe hat eigentlich dann mehr Bürokratie (da sie alle 6 Monate einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen muss) als ein ALG-II-Empfänger, der keinen Job hat und nur ALG II bezieht. Die Hartz-IV-Gesetzgebung soll fordern und fördern, sie soll Anreize schaffen einen Job aufzunehmen. Wenn aber ein ALG-II-Empfänger der aufgrund eines (Mini)jobs nur ergänzend ALG II bezieht, mehr Bürokratie hat und Formulare auszufüllen hat bzw. alle 6 Monate einen Weiterbewilligungsantrag stellen muss, als einer der keinen Job hat und nur ALG II bezieht und damit viel weniger Bürokratie hat, weil dieser dann nur einmal im Jahr noch einen Weiterbewilligungsantrag stellen muss, dann wird eigentlich nur erreicht das ein ALG-II-Empfänger keine Erwerbstätigkeit aufnimmt (zumindest keine, wo er ergänzend noch ALG II benötigt). Gerade für diejenigen ALG-II-Empfänger, die nebenbei noch einen Job machen und aber trotzdem auf ALG II angewiesen sind, sollte doch ein Bürokratieabbau sinnvoll sein.Es wird deshalb mit der Petition gefordert, dass alle ALG-II-Empfänger, insbesondere auch die, die nur ergänzend ALG II beziehen, von der Rechtsvereinfachung profitieren dürfen und auch für diese Menschen ein ALG-II-Bescheid für ein Jahr erstellt wird bzw. auch vorläufige Bescheide für ein Jahr erstellt werden können.

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