Arbeitslosengeld II - Anhebung der Hinzuverdienstgrenze (ab 100 €) für Kinder

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
239 Unterstützende 239 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

239 Unterstützende 239 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Lohn von Kindern aus Harz VI Familien nicht mehr ab 100€/Monat auf die Höhe des Harz VI der Eltern angerechnet werden soll.

Begründung

Kinder von Harz VI-Empfängern dürfen nur bis zu 100€/Monat dazuverdienen.Alles was darüber hinaus geht, wird den Eltern direkt vom Harz VI abgezogen. Wie soll dieses Kind lernen, dass es sein Leben selbst in der Hand hat und durch Fleiß sein Leben verändern kann.Kinder aus anderen Familien haben ihr Geld auch zur freien Verfügung.Der Effekt dieses Gesetzes ist nicht der, dass Kinder Verantwortung übernehmen und schon früh arbeiten, sondern der, dass diese Kinder gar nicht erst anfangen sich einen Nebenjob zu suchen, wenn sowieso nichts bei ihnen ankommt.Möchte ein Kind aus einer Harz VI Familie z.B. zwischen Abitur und Studium arbeiten und sich Geld ansparen, wird dieses (über 100€/Monat) den Eltern beim Harz VI gekürzt. Diese Kinder haben also keine Chance ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.Deutschland ist eines der Länder in welchem das Geburtshaus die berufliche Zukunft am stärksten determiniert. Vielleicht hängt das ja damit zusammen, dass hier die Kinder zu stark in ihrer Möglichkeit zur Selbstbestimmung eingeschränkt werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-81503-005369

    Arbeitslosengeld II
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Hinzuverdienstgrenze für Kinder (100 Euro
    monatlich) anzuheben, deren Eltern die Grundsicherung für Arbeitslose (Hartz IV)
    beziehen.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Anrechnung von
    Erwerbseinkommen von Kindern im Rahmen der Hilfebedürftigkeitsprüfung nach
    dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Kinder demotivierend sei.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird... weiter

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