Arbeitslosengeld II - Anspruch auf soziale Leistungen nur bei Gegenleistung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
65 Unterstützende 65 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

65 Unterstützende 65 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass junge Menschen ab 25 Jahren, die in ihrem Leben noch nicht gearbeitet beziehungsweise eine Ausbildung beendet haben, nicht automatisch einen Anspruch auf eine eigene Wohnung und den vollen Arbeitslosengeld II Regelsatz haben.

Begründung

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Staat, dies ist auf der einen Seite wichtig um Menschen zu unterstützen die auf Hilfe angewiesen sind. z.B darf niemand frieren, hungern oder kein Dach über den Kopf haben und jeder sollte die Möglichkeit haben seinen Bildungsweg zu gehen, ohne dass es von der finanziellen Lage der Eltern abhängt etc. Was aber der soziale Staat nicht darf, ist es Menschen dazu zu bringen sich ganz auf das soziale Netz zu verlassen. Die Selbstinitiative und der Wille zur Veränderung der eigenen Situation wird damit bei einigen Personen völlig untergraben. Dies geschieht auch mit der Regelung, dass ab 25Jahren jeder einen Anspruch auf eine eigene Wohnung und den vollen Hartz 4-satz hat ohne dass er je etwas dafür getan haben muss.Es ist eher förderlich, dass diese jungen Menschen weiterhin nur bei den Eltern wohnen müssen; evtl kann man den Hartz4-Satz etwas anpassen. Dadurch machen die Eltern den Heranwachsenden Druck die Schule zu beenden, eine Ausbildung zu beginnen um dann irgendwann eigenes Geld zu verdienen. Aber auch die jungen Menschen wollen endlich raus und sich ihr eigenes Leben außerhalb des Elternhauses aufbauen. Durch die bestehende Regelung lernen die jungen Leute, dass sie nichts dafür tun mussten um eine eigene Wohnung zu bekommen und Geld zu beanspruchen. Ein Anspruch auf eine eigene Wohnung kann nur dann gestattet werden, wenn eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde bzw. die Person schon seit 1 Jahr seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konnte. Ein bisschen mehr Fordern statt Fördern ist besonders wichtig für die Generation, deren Eltern vielleicht schon auf Sozialleistungen angewiesen sind. Natürlich ist dies nur die eine Seite und es kann nur gewünscht werden, dass viele Unternehmen engangierten jungen Menschen die Chance geben sich dort zu beweisen und zu verwirklichen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-81503-033628 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass junge Menschen ab 25 Jahren, die in ihrem Leben
    noch nicht gearbeitet beziehungsweise eine Ausbildung beendet haben, nicht
    automatisch einen Anspruch auf eine eigene Wohnung und den vollen
    Arbeitslosengeld-II-Regelsatz haben.

    Die Petition zielt damit letztlich auf eine Änderung der Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 4
    Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) dahingehend ab, dass Personen, die ihren
    Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können, auch nach
    Vollendung... weiter

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