Dialog

Arbeitslosengeld II - Aufnahme der Wortwahl der Angemessenheit der Eigentumsgröße in § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
44 Unterstützende 44 in Deutschland

Sammlung beendet

44 Unterstützende 44 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass im § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II die Wortwahl der Angemessenheit der Größe des Eigentums mit aufgenommen und angepasst wird. Die momentane Rechtsprechung geht von einer Hausgröße bei 1-2 Personen von 80 m² aus, je weiterer Person 20 m². Dies ist real nicht umsetzbar, da Häuser gebaut werden, die im Schnitt für eine Familie (2 Erwachsene/2 Kinder) sich in einer Größenordnung ~ 130 m² bewegen und gleichzeitig der Altersabsicherung dienen.

Begründung

Die Angemessenheit bei 4 Personen und 120 m² löst im Alter ein enormes Problem aus. da die Kinder oftmals beruflich andere Wege einschlagen (unvorhersehbare Zustände!). Sobald die Kinder also aus der Gemeinschaft ausgezogen sind, ist das Eigentum NICHT mehr geschützt, da die Größe dann nur als angemessen gilt, wenn diese ~80 m² entspricht. Dahingehend schrumpft das Haus, dass meist über 30 Jahre lang finanziert wurde und als Altersabsicherung gilt, nicht mit dem Auszug der Kinder.Daher muss hier dringend eine soziale Absicherung für diese Fälle her, denn gerade im Alter ist das Eigenheim der wichtigste Rückhalt vieler Menschen, gerade finanziell im Grundsicherungsbereich. Ein Verkauf der Immobilie ist in den meisten Ortschaften nur mit großem Wertverlust umsetzbar, eine kleinere Immobilie, mit angemessenen Größenverhältnissen ist fast unmöglich zu finden, da die Standardmodelle beim Hausbau oftmals gar keine 80m²-Häuser vorgeben.Hier muss ein genereller Schutz aller Immobilien für den Eigenbedarf geregelt werden! Erst recht mit Begründung auf Kindererziehung und Altersabsicherung! Das Familienheim muss gesondert geschützt sein!Vorschlag: Alle Immobilien der Eigennutzung unabhängig von der Personenanzahl bis 180 m² als generellen Schutz zu stellen.(180 m², da nicht jeder nur 2 Kinder erzogen hat und der Schnitt der Immobilien mehr als nur 130 m² sind)

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-19-11-81503-004857 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    (BMAS) – als Material zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Angemessenheitsgrenze selbstgenutzter
    Immobilien im SGB II zu erhöhen und diese damit von der Vermögensberücksichtigung
    auszunehmen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass selbstgenutzte Immobilien
    bei den derzeitigen Wohnflächengrenzen in unangemessener Weise zu verwerten
    seien, sobald die Kinder aus dem Elternhaus ausziehen.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.

    Es handelt sich um eine... weiter

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