Region: Niemcy

Arbeitslosengeld II - Beweislast bei Bedürftigkeit von Menschen in Not

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
57 57 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

57 57 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass die Beweislast der Bedürftigkeit von Menschen in Not im Zweifelsfall beim Staat liegt und bis dahin die tatsächlichen Bedarfe vollumfänglich zu sichern und jederzeit sofort herzustellen sind. Notfallstellen sollen dazu bei sämtlichen Gerichten 24 Stunden im Jahr besetzt sein.

Uzasadnienie

Art. 1 GG ist das höchste Gut welches wir in unserem Land haben. Dieses wird indem Moment verletzt, wenn die Existenz nicht mehr gesichert ist und ein Betroffener dies an Eides statt versichert. Jemand der NICHTS mehr hat, von dem kann nicht erwartet und verlangt werden, dass er zig Papiere einreichen muss, tausende Telefonate führen soll und von A nach B geschickt wird. Es Muss hierfür auch an Wochenenden und Feiertsgen und Inder Nacht Anlaufstellen geben, die sofort die Menschenwürde sichern oder herstellen. Es darf nicht sein, dass auch die Justiz hier komplett versagt, indem sie keinen sofortigen effektiven Rechtschutz gewährt. Stets und ständig, so will es unser Verfassung die Existenzsicherung besteht aus der Deckung der Bedarfe die für jedermann selbstverständlich erscheinen. Hierunter fallen Wohnung, Essen, Kleidung, Strom, Hygienemittel, Telefon und Internet, aber auch die Möglichkeit beweglich zu sein und soziale Kontakte aufrecht zu erhalten oder neue zu finden. Gelebte Zeit kann nicht wieder nachgeholt werden und jeder Entzug dieser Lebensqualität rein auf Vermutungen , Unterstellungen oder Katastrophen dürfen nicht 1 Tag geduldet werden. Der Staat verfügt über die Mittel und kann ohne weiteres bei späteren Zuviel gezahlten Leistungen diese wieder einfordern. Dieser Schaden ist im Nachgang zu reparieren, aber ein verpasster Geburtstag, andere Ereignisse oder auch nur ein voller Magen ist nicht im Nachgang herstellbar. Kein Bürger dieses Landes darf jemals auf das Minimum der Existenz verzichten müssen, der Gesetzgeber muss hier Möglichkeiten und Organisation schaffen, dass diese Existenzsicherung niemals versagt wird oder wegfällt. Der Staat muss dafür Sorge tragen das ein Ausfall dieses Menschenrechts unmöglich gemacht wird. Ein Unterschreiten des Persönlichen Existenzminimums , die Deckung der tatsächlichen Bedarfe dürfen nicht unterschritten werden, weil sonst Art. 1 nicht mehr geschützt ist und der Staat damit seiner Verpflichtung nicht nach kommt. Diese Sicherung kann des wegen auch an keine Bedingung , Forderung oder sonstige Leistung gebunden werden, da sie unveräußerlich ist. Ein zeitliches verschleppen durch Bürokratie kann nicht geduldet werden. Das Recht auf Leben hat jeder Mensch und jede Person und dies in Würde. Die Freiheit über sein Leben darf nicht durch Entzug der Existenz gefährdet werden, oder Handöungen erzwungen. Es muss untersagt werden, effektiven Rechtschutz erst nach Wochen zu entscheiden oder gar ganz zu verwehren. Jeder muss das Recht und die Möglichkeit erhalten, Rechte durch Gerichte überprüfen zu lassen und den Klageweg hier in Üwrde überleben zu können. Dieser Weg darf nicht nur wirtschaftlich gut gestellten möglich sein.

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Aktualności

  • Pet 4-18-11-81503-033988

    Arbeitslosengeld II


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird unter anderem gefordert, die Beweislast, dass keine Bedürftigkeit
    vorliegt, im Zweifel dem Staat aufzuerlegen. (ID 66595)
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die Existenz des Einzelnen müsse
    zu jeder Zeit und ohne besondere Forderung und Bedingungen sichergestellt werden.
    Die staatlichen Leistungen dürften nur dann versagt werden, wenn der Staat
    nachweise, dass keine Bedürftigkeit vorliege.
    Man könne nicht von jemanden... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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