Arbeitslosengeld II - Deutliche Erhöhung des Regelsatzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
388 Unterstützende 388 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

388 Unterstützende 388 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der ALG 2 Regelsatz deutlich erhöht wird, um ca. 14 Prozent pro Monat (auf ca. 437 €), damit endlich ein Regelsatz Anwendung findet, der nicht mehr völlig lebensfremd und unzureichend ist, um die Kosten für den Lebensunterhalt zu decken.

Begründung

Der ALG 2 Satz beträgt derzeit 382 € für ledige Personen ohne weiteres Einkommen. In meiner Begründung gehe ich nur von diesem Sachverhalt aus. Analog müssen natürlich auch die Sätze für Paare, Kinder usw. entsprechend angepasst werden. Der Regelsatz ist m.E. viel zu gering bemessen, damit ein Leistungsempfänger seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, dies gilt insb. für die Kosten für Energie, Nahrung und Bekleidung, um nur mal einige wesentliche Punkte aufzuführen. Der Anteil für Energie, Wohnen und Wohninstandhaltung beträgt aktuell ca. 31,94 € pro Monat. Selbst wenn es nur für Energie wäre, wäre es lebensfremd und zu wenig. Allerdings ist dieser Anteil ja obendrein noch für Wohnen und Wohninstandhaltung bemessen worden. Realistisch betrachtet, ist es unmöglich von diesem Betrag, selbst bei sehr sparsamen Verbrauch, seine Energiekosten zu bestreiten. Bei den meisten Stromversorgern fallen schon allein Grundgebühren von oft 8 - 15 € an. Sozialtarife gibt es keine, zumindest habe ich keine gefunden. Insb. vor den extremen Preissteigerungen bei Strom resultierend aus dem EEG kommt ein ein Personenhaushalt auf ca. 40-50 € monatliche Kosten, bei sparsamen Verbrauch. Personen, die Warmwasser erzeugen, sind trotz der "Zulage" nachwievor beteiligt. Der Gesetzgeber wünscht es ja nicht, dass Stromkosten zu den KDU gehören, zu denen sie eigentlich zugeordneten werden sollen, da es unabdingbare Betriebskosten sind. Also sollte er zumindest, den Anteil im Regelsatz laufen anpassen, auf ein realistisches Niveau. Aber viele andere Anteile sind zu gering bemessen. Ca. 32,09 € für Bekleidung/Schuhe pro Monat. Völlig lebensfremd. Selbst wenn man gebrauchte Bekleidung kauft. Bei Nahrung beträgt der Anteil ca. 4,52 pro Tag. Die Realität zeigt, dass viele ALG 2 Bezieher z.B. bei den Tafeln und Suppenküchen Nahrung zusätzlich erhalten und diese auch brauchen. Der gesamte Regelsatz und dessen Anteile gehört neu berechnet und zwar in der Form, dass eine lebensnahe und realistische Bemessung stattfindet. Beteiligt dabei sollten auch unabhängige Instanzen wie Wohlfahrtsverbände o.ä. sein. Das damalige Verfahren zur Bildung des Regelsatzes ist wenig transparent und wurde realitätsfern durchgeführt. Auch die geplante Erhöhung über 9 € für den Standardregelsatz, ist zwar ein guter Ansatz, deckt aber bei weitem nicht die gestiegenen Lebenshaltungskosten, wobei Energie den größten Anteil ausmacht. Diese Erhöhung sind ca. 2.3 Prozent, eine Erhöhung von ca. 14 Prozent wäre aber nötig, damit der Regelsatz ein menschenwürdiges Leben ermöglichen würde, dies sehen auch diverse Wohlfahrtsverbände so. Ebenso ist eine ständige Anpassung, die realistisch ist, nötig. Es wird zwar jedes Jahr geschaut, aber die Erhöhungen, die dann folgen, sind viel zu niedrig bemessen.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-81503-055168

    Arbeitslosengeld II
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Der Petent fordert eine Erhöhung des Regelbedarfssatzes für den Lebensbedarf für
    Empfänger von Arbeitslosengeld II um rund 14 Prozent auf derzeit rund 437 Euro im
    Monat.
    Zur Begründung bringt der Petent vor, der nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
    (SGB II) geltende Regelbedarfssatz sei lebensfremd. Er sei völlig unzureichend, die
    wirklichen Kosten für den Lebensunterhalt zu decken. So sei der Anteil für Energie
    im Regelbedarfssatz mit rund 32 Euro... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern