Arbeitslosengeld II - Einkommensanrechnung bis zu 50 % kürzungsfrei bei Beschäftigung für Arbeitslosengeld II-Empfänger

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
198 Unterstützende 198 in Deutschland

Sammlung beendet

198 Unterstützende 198 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, Empfängern von Hartz IV eine Beschäftigung von bis zu 50 % kürzungsfrei zu erlauben, wenn die Beschäftigung nicht unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes bezahlt wird.

Begründung

Hartz IV bietet heute keine Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung, weil das Einkommen sofort gegen die festgesetzte Hartz IV-Unterstützung aufgerechnet wird. Gerade Alleinerziehende sind oft von Hartz IV betroffen, können aber gleichzeitig kaum mehr als Teilzeitjobs annehmen, da sie sonst ihre Kinder vernachlässigen. Eine zweite Gruppe sind Menschen, die ggf. eine Chance hätten über Teilzeitjobs überhaupt wieder erste Schritte im ersten Arbeitsmarkt zu gehen. Da sich ihre finanzielle Situation jedoch heute dann nicht verbessert. werden diese Chance zu häufig nicht wahrgenommen. So verfestigt sich Armut und Leistung wird nicht belohnt.Damit nicht die Betriebe indirekt subventioniert werden, muss die angenommene Arbeit mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet sein.Menschen mit Arbeitsplatz zahlen in die Sozialsysteme ein. Das stärkt Sozial-, Renten- und Krankenkassen. Die Menschen erhalten eine Option ihre finanzielle Situation zu verbessern auch wenn die anfänglichen Schritte klein sein mögen.Der Prüfungsaufwand für die Sozialkassen ist gering und es müssen erheblich weniger Bescheide geändert werden als bislang. Da jede Änderung Geld kostet wird Geld gespart.

Link zur Petition

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