Arbeitslosengeld II - Errichtung von unabhängigen staatlichen Beratungsstellen für Sozialleistungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

32 Unterstützende 32 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, einen rechtlichen Rahmen festzusetzen, der es ermöglicht, eine unabhängige Staatliche Beratungsstelle für Sozialleistungen zur Sozialen Sicherung zu gewährleisten.

Begründung

Im Sozialstaat, ist es meiner Ansicht unerlässlich auch für die Bürger, eine Form der Beratungsstelle bei Fragen und Rechtlichen Vertretungen, im Bereich der Bundesweiten Sozialen Sicherung zu initialisieren. Hierbei sollte der Bestandteil die rechtliche Vertretung, sowie die Beratung vor und während Behörden Gängen gewahrt bleiben. Dieses sollte im Rechtsstaat jedem Bürger mit rechtlichen Ansprüchen, auf Sozialen Leistungen gegebenenfalls kostenlos zur Verfügung stehen.Diese Form der rechtlichen Beratung, solle dem Allgemeinwohl dienen und der Gleichheit in Arbeitsrechtlichen Fragen und Anrechten auf Leistungen. Unabhängig von politischen Sichtweisen fungieren, und das Prinzip der Sicherung und Bewahrung der Menschlichen Würde beinhalten. Im weitesten Sinne, die Sozial rechtlichen Aspekte erläutern und lösungsorientiert fungieren, zum Wohle des Bürgers und schlichtend Gesetzes Abläufe bewerkstelligen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-81503-028486

    Arbeitslosengeld II


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein rechtlicher Rahmen gefordert, um eine unabhängige Staatliche
    Beratungsstelle für Sozialleistungen zu gewährleisten.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, in einem Sozialstaat sei es
    unerlässlich, für die Bürger in sozialrechtlichen Belangen eine Beratungsstelle für
    Fragen und rechtliche Vertretungen zu initialisieren. Gegebenenfalls sollte die
    Beratung kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies... weiter

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