Arbeitslosengeld II - Härtefallregelung für den Einsatz der Altersvorsorge als Vermögensverwertung bei Arbeitslosengeld II-Bezug für bestimmte Personengruppen

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
81 Unterstützende 81 in Deutschland

Sammlung beendet

81 Unterstützende 81 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird eine Härtefallregelung für den Einsatz der Altersvorsorge als Vermögensverwertung bei Arbeitslosengeld II-Bezug für bestimmte Personengruppen gefordert.

Begründung

Wünschenswert wäre eine Regelung, in der das angesammelte Vermögen in z.B. Riesterverträgen und Lebensversicherungen nicht auf das verwertbare Vermögen beim Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts angerechnet wird.Denn letztendlich sollte dieses Vermögen in der Rentenzeit verbraucht werden.Als besondere Härtewird der Einsatz dieses Vermögens für Menschen zwischen dem 53. und 60. Lebensjahr,die mindestens 35 Jahre sozialversicherungspflichtig tätig waren, eineBehinderung und / oder eine chronische Erkrankung haben, empfunden. Hier wirddurch das Gesetz die Angst vor Altersarmut gefördert und auch Altersarmuterreicht.Die o.g. Menschenstehen dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung. Es gestaltet sich jedoch für sieals schwierig, wieder eine adäquate, sozialversicherungspflichtige Arbeit odergeförderte Maßnahme, die o.g. Verlust der Altersvorsorge ausgleicht,aufzunehmen.Der Freibetrag beiALG II ( 150,-€ pro Lebensjahr plus 750,-€ ) erscheint für den Einsatz alsAltersvorsorge und Bekämpfung von Altersarmut als ungeeignet und wird von denMenschen eher als Überbrückungsgeld bis zum Erreichen des tatsächlichenRegelsatzes der Grundsicherung empfunden.

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