Regione: Germania

Arbeitslosengeld II - Keine Anrechnung eines/einer Verletztenrente/-geldes beziehungsweise einer Berufskrankheitenentschädigung bei Hartz 4

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
54 Supporto 54 in Germania

La petizione è stata respinta

54 Supporto 54 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass eine/ein Verletztenrente/-geld beziehungsweise eine Berufskrankheitenentschädigung bei Hartz 4 nicht angerechnet werden darf.

Motivazioni:

Die o.g. Rente bzw. Entschädigungszahlung durch die gesetzliche Unfallversicherung Berufsgenossenschaften, kann nicht als Entschädigung, Erwerbsminderungsrente oder Gehalt, Einkünfte angesehen werden. Denn die Zahlungen dienen als Mehraufwandsentschädigung und nicht als Einkünfte jeglicher Art. Die Einkünfte aus den Zahlungen der Berufsgenossenschaften gesetzliche Unfallversicherungen dienen zum Erhalt des Lebens, der Gesundheit. Die Träger der Sozialversicherungen, der Berufsgenossenschaften haben den Auftrag Leistungen zum Erhalt der Gesundheit, Leistungen zum Erhalt des Arbeitslebens, der Integration zu leisten. Nebst Leistungen zur Rentenversicherung, Pflegekasse usw. sollten von den Leistungsträgern abgegolten werden. Aber es werden keine Zahlungen zur Rente bei Hartz 4 getätigt. Bei ALG 1 geht es ja auch, deshalb sehe ich hier keine Gleichbehandlung AGG und werden durch jeglicher Berufserkrankung diesbezüglich diskriminiert. Ein Vergleich von Verletztengeld zu Kriegsopferentschädigung (Verletzung durch Feindeinwirkung) kann so nicht akzeptiert werden. Ob Verletzung bei der Arbeit oder Schussverletzung im Krieg ist genau das gleiche es gibt keinen Unterschied.

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Novità

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-11-81503-003982
    63456 Hanau
    Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass eine Verletztenrente bzw. Verletztengeld aus der
    gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
    nicht als Einkommen bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
    dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angerechnet wird.
    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses
    eingestellt.... avanti

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