Région: Allemagne

Arbeitslosengeld II - Keine Anrechnung von ALG-I-Leistungen auf ergänzende ALG-II-Leistungen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
44 Soutien 44 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

44 Soutien 44 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, Arbeitslosengeld-I-Leistungen nicht auf ergänzende Arbeitslosengeld-II-Leistungen anzurechnen.

Raison

Bezieht ein Arbeitslosengeld-I-Empfänger zu wenig Leistungen und wird sein Existenzminimum unterschritten, kann er aufstockende Hartz-IV-Leistungen beantragen. Das Arbeitslosengeld II stellt das errechnete Existenzminimum dar, welches durch statistische Werte errechnet wurde. Nur ist der Hinkefuß dabei, dass die ALG-I-Leistungen, die zu wenig bezogen werden, auf das ALG II als Einkommen angerechnet werden. Das Existenzminimum, welches ALG II darstellt, wird durch die Anrechnung des ALG I als Einkommen, unterschritten. Beispiel für Sie: Regelsatz ALG II - 409 Euro Miete warm (angemessen) 206,00 Euro Bedarf: 615,00 EuroALG-I- Leistungen werden auf das Existenzminimum als Einkommen mit 71,04 Euro gegengerechnet. Somit ergibt sich ein geringerer Zahlbetrag nach Adam Riese als was das Existenzminimum darstellt. Das ist ein praktischer Lebenssachverhalt!Ob dieser Unsinn von Ihnen so gewollt ist, kann ich nicht beurteilen! Ich denke, hier besteht in diesen Zeiten Handlungsbedarf! Dass Sie meine Petition in dieser Form nicht veröffentlichen ist mir klar! Trotzdem ist diese Gesetzgebung kompletter Nonsens. Bitte keine Begründung: ALG I ist eine Versicherungsleistung und ALG II eine Steuerleistung. Zwei verschiedene Träger sind zuständig. So schlau ist der mündige Bürger selber. Die Tatsache ist, das Existenzminimum ändert sich trotzdem nicht!Vielen Dank!

Lien vers la pétition

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Actualités

  • Pet 4-18-11-81503-041094 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Arbeitslosengeld I-Leistungen nicht auf ergänzende
    Arbeitslosengeld II-Leistungen anzurechnen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ein Arbeitslosengeld
    I-Empfänger aufstockende Hartz IV-Leistungen beantragen könne, sofern die Höhe
    des Arbeitslosengeldes I das Existenzminimum unterschreite. Weil Leistungen des
    Arbeitslosengeldes I auf die Höhe der Hartz IV-Leistungen angerechnet würden,
    werde insgesamt das Existenzminimum unterschritten. Dies müsse geändert... plus loin

Pas encore un argument PRO.

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