Région: Allemagne

Arbeitslosengeld II - Keine Anrechnung von BAföG-Leistungen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
345 Soutien 345 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

345 Soutien 345 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Anrechnungsfreiheit von Bafögleistungen für Studierende bei gleichzeitigem Bezug von ALG II-Leistungen

Raison

Bafög ist dafür da, dass sich auch ärmere Hochschulzugangsberechtigte (Abiturienten) ein Studium leisten können. Sind diese aber vorher im ALG II-Bezug, wird bisher das Bafög voll angerechnet und sie aus dem ALGII-Bezug und somit aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen. Damit wird ein Studium meist unmöglich. Dies verstößt gegen das Recht auf freie Wahl der Berufsausbildung. Das Bafög wird komplett für das Studium benötigt,, da es sogar noch unter dem ALGII-Regelsatz liegt, ist die Anrechnung des Bafögs kontraproduktiv und zwingt den Studierenden in niedrigqualifiziertere Berufe. Mit Bestehen des Abiturs wird die BERECHTIGUNG erworben, an einer Hochschule (Universität) studieren zu dürfen. Ebenso verstößt die Anrechnung bzw der Ausschluss von Bafögberechtigten in ALGII-Bezug gegen den Grundsatz, dass man anderen gegenüber nicht benachteiligt werden darf. Ebenso wird im weiteren Verlauf das Recht auf freie Berufsausübung bei entsprechender Qualifikation verletzt.

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Actualités

  • Pet 4-18-11-81503-001769

    Arbeitslosengeld II
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Studierende, die Arbeitslosengeld II bezogen
    haben, zudem anrechnungsfrei Leistungen nach dem Bundesausbildungs-
    förderungsgesetz (BAföG) erhalten können.
    Zur Begründung heißt es, Studierende, die vor Aufnahme ihrer Ausbildung
    Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (beispielsweise
    Arbeitslosengeld II) bezogen hätten, würden bei einem BAföG-Anspruch zugleich
    von den SGB-II-Leistungen ausgeschlossen. Dies benachteilige... plus loin

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