Περιοχή: Γερμανία

Arbeitslosengeld II - Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Hartz-IV-Empfänger

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
389 Υποστηρικτικό 389 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

389 Υποστηρικτικό 389 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließenWieder Einführung der Renten Beiträge für Hartz IV Empfänger.

Αιτιολόγηση

Bis 2010 wurden die Pflichtbeitragszahlungen für Hartz IV- Empfänger gem. § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI in Höhe von 40 € monatlich nach einem Jahr Bezug einen Rentenzuwachs von etwas mehr als 2 Euro monatlich bewirkt. Für diesen Renteneffekt - für Hartz IV- Empfänger ist es keine verzichtbare Leistung oder besser: eine Leistung, die erheblich verbessert werden müsste, damit ein wirklich spürbarer Renteneffekt eintreten könnte.Durch die absichtigte Abschaffung der Zahlungen der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von Hartz IV-Empfängern würde aber auch für einen nicht unerheblichen Teil der Betroffenen der Zugang zu einer (Teil-)Erwerbsminderungsrente (gem. § 43 SGB VI) beseitigt. Denn neben den arbeitsmedizinischen und weiteren Voraussetzungen ist für den Bezug einer (Teil-) Erwerbsminderungsrente eine mindestens dreijährige Pflichtbeitragszeit in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung notwendig.Damit wäre es Arbeitslosen, die mehr als 2 Jahre Hartz IV-Empfänger sind, nach entsprechender Feststellung der Erwerbsminderungsvoraussetzungen nicht mehr möglich, in den Erwerbsminderungsrentenbezug zu gelangen. Die Betroffenen wären dann weiter auf Leistungen der Sozialhilfeträger oder im Fall der Teilerwerbsminderung auf Leistungen der JobCenter angewiesen. Somit hat die Abschaffung der Beitragszahlungen in diesen Fällen lediglich zu einer Verschiebung der staatlichen Aufwendungen vom Rentenversicherungsträger auf die Sozialhilfe/AlG II- Träger geführt und zu einer geringeren Unabhängigkeit der Betroffenen als bisher, da sie im Sozialhilfe-/Grundsicherungssystem verbleiben würden.Diese Fälle sind leider nicht selten, da immer häufiger Arbeitslosigkeit im Zusammenhang mit chronischen gesundheitlichen Beinträchtigungen entsteht oder der langjährige Bezug von ALG II bestehende Beeinträchtigungen verstärkt oder solche Beinträchtigungen erst entstehen lässt.Da auch die Leistungen des Rentenversicherungsträgers zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation gem. §§ 15 f. und § 31 SGB VI (vor allem Kuren zur Abwendung der Gefahr von Erwerbsminderung sowie Eingliederungsleistungen in das Arbeitsleben) u. a. in den letzten zwei Jahren mindestens 6 Monate Pflichtbeitragszeiten voraussetzen, hat sich die absichtigte Abschaffung der Beitragszahlungen auch in diesen Bereichen anspruchsmindernd ausgewirkt.

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Νέα

  • Pet 4-17-11-81503-042334

    Arbeitslosengeld II
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird die Wiedereinführung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen
    Rentenversicherung für „Hartz-IV“-Empfänger gefordert.
    Zur Begründung wird vortragen, dass bis 2010 die Pflichtbeitragszahlungen für
    „Hartz-IV“-Empfänger nach § 3 Satz 1 Nr. 3a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
    (SGB VI) 40 Euro betragen hätten. Dies sei bereits unzureichend gewesen. Die
    Abschaffung der Pflichtbeiträge führe jedoch für einen nicht unerheblichen Teil der
    Betroffenen... παρακάτω

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