Piirkond : Saksamaa

Arbeitslosengeld II - Regelungen zum wirtschaftlichen Eigentum von Arbeitslosengeld II-Empfängern

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Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
84 Toetav 84 sees Saksamaa

Petitsioon viidi lõpule

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Petitsioon viidi lõpule

  1. Algatatud 2018
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
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  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, 1) dauerhaft kostenfrei oder erheblich vergünstigt zur Nutzung überlassene Vermögensgegenstände (wirtschaftliches Eigentum) bei Empfängern von Transferleistungen zum Lebensunterhalt wie eigenes Eigentum zu behandeln2) wirtschaftliches Eigentum ist analog juristischem Eigentum in Strafverfahren einziehbar.

Selgitus

Ein beobachtbares Phänomän bei Verdächtigen im Umfeld der organisierten Kriminalität ist, dass sie sowohl teure Autos und Luxusgüter nutzen aber gleichzeitig Empfänger von Transferleistung zum Lebensunterhalt sind. Dies ist nach der bisherigen Gesetzeslage legal, weil ihnen die genutzten Gegenstände juristisch nicht gehören. In der Bilanzierung von Firmen existiert der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums. Er löst sich für die Zurechenbarkeit von der strengen juristischen Eigentumsdefinition. Stattdessen wird auf die Nutzungsintensität abgestellt. Übertragen bedeutet dies, dass ein Empfänger von Hartz 4 nicht gleichzeitig ein Luxusauto nutzen darf. Durch die Nutzung eines formal fremden Autos in Art und Umfang wie ein eigenes entfällt die Bedürftigkeit.Wirtschaftliches Eigentum (wie oben beschrieben) soll in Strafverfahren analog des eigenen Eigentums behandelt werden, dass heisst das auch wirtschaftliches Eigentum mit ungeklärten oder zweifelhaften Überlassungsvereinbarungen zu Gunsten der Staatskasse eingezogen werden kann. So wird vermieden, dass durch Schein- oder Verdeckungsgeschäfte Vermögen, das dem Verdächtigen zuzuordnen ist, berechtigten, staatlichen Zwangsmaßnahmen entzogen werden kann

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