Regione: Germania

Arbeitslosengeld II - Sonderzahlungen für Familien mit Kindern

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
36 Supporto 36 in Germania

La petizione è stata respinta

36 Supporto 36 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass im ALG 2/Hartz 4-Bezug Sonderzahlungen für Familien mit Kindern ermöglicht werden. Wünschenswerte Sonderzahlungen, deren Höhe man entsprechend prüfen müsste: Weihnachtszulage, Urlaubszulage, Geburtstagszulage (der Kinder).

Motivazioni:

Das bisherige Existenzminimum sieht es nicht vor, dass aus diesen Sozial-Geldern ein entsprechender Teil für Feierlichkeiten angespart werden kann, ferner ist die momentane ALG2/Hartz4-Höhe nicht aktuell auf dem tatsächlichen Lebenserhaltungskosten berechnet, sondern stets aus den vergangenen Jahren. Es wird also stets nur nachgerechnet, ohne, dass man entsprechend eine jährliche Nachzahlung erhalten würde. Entsprechend fallen die im Jahr 2017 erhöhten Kosten, da viele Alltagsprodukte erhebliche Preissteigerungen erfahren haben (Milch zb von 40cent auf 62cent) zu Lasten der Ärmsten unter uns.Daher wäre es hier gerecht für die Kinder eine Art "Ersatzkindergeld" für besondere Anlässe zu schaffen. (Ja, das normale Kindergeld wird derzeit zu 100% angerechnet und steht den Kindern für eine erhöhte Lebensqualität nicht zur Verfügung)Kinder sollen die gleichen Chancen bekommen, dazu zählt auch, dass die Kinder sich an gesellschaftlichen Festlichkeiten anschließen können und nicht abgesondert werden, weil zu arm sind.Zu prüfen wären hier Sondergelder, die automatisch ausgezahlt werden oder, um zu sichern, dass diese Gelder wirklich dort ankommen, gezahlt werden nach Beleg. (Wie aber sollten die Familien in Vorleistung gehen?)

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Novità

  • Pet 4-18-11-81503-044115 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass im Arbeitslosengeld II-Bezug einmalige Beihilfen
    für Familienfeste wie Weihnachten, Geburtstage und für Urlaubszwecke eingeführt
    werden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass für derartige Anlässe im Regelbedarf kein
    Ansatz enthalten sei, aus dem dafür angespart werden könne. Der Regelbedarf sei
    ohnehin auf der Basis von Berechnungen aus Vorjahren bemessen und nicht den
    aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst worden.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die... avanti

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