Alueella: Saksa

Arbeitslosengeld II - Stärkere Berücksichtigung einer Pflegetätigkeit für Angehörige bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Arbeit für ALG-II-Empfänger

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass bei Beurteilung der Zumutbarkeit einer Arbeit für Arbeitslosengeld-II-Empfänger eine Pflegetätigkeit für Angehörige stärker als bisher zu berücksichtigen ist.

Perustelut

Zwischen dem Pflegegrad II und dem Pflegegrad III gibt es in Bezug auf die zumutbare Arbeitszeit keine Differenzierung, obwohl es durchaus einen extremen Belastungsunterschied zwischen den Pflegegraden geben kann, vor allem, was die zeitlichen Belange angeht.Pflegegrad 2 = Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)Pflegegrad 3 = Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)Je nach Einzelfall soll hier zwar seitens der Jobcenter differenziert werden, jedoch wird in der Praxis oftmals stur nach den Tabellenvorgaben abgearbeitet, ohne Rücksicht auf die individuelle Lebenssituation. Daher auch hier die Bitte um Einfügung der Situation "nicht zumutbar" im Einzelfall bzw. die Herabsetzung von 6 auf 3 Stunden.

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Uutiset

  • Pet 4-18-11-81503-042051 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bei Beurteilung der Zumutbarkeit einer Arbeit für
    Arbeitslosengeld II-Empfänger eine Pflegetätigkeit für Angehörige stärker als bisher
    zu berücksichtigen ist.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Punkt 2.4 der Fachlichen
    Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 10 des Zweiten Buches
    Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Zumutbarkeit einer Arbeit geändert werden solle. Für
    die Pflege von Angehörigen mit dem Pflegegrad drei solle eine Abstufung der
    Zumutbarkeit... enemmän

Väittely

Bei Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 3 sollte man grundsätzlich bedingungslos Alg2 erhalten, Tritt ein Pflegefall in der Familie ein, bedeutet es den sozialen Abstieg des Pflegebedürftigen sowie des pflegenden Angehörigen obwohl diese in der Regel mehr Arbeitsleisung erbrigen oder erbracht haben als in einem regulären Vollzeitjob. Pflegebedürftige sollten nicht gezwungen sein ihre gesamten Erparnisse und Häuser zu opfern. Pflegende Angehörige sollten wenigstens den Mindestlohn für ihre aufopfernde Pflege erhalten und nicht gezwungen sein ihre Existenz zu ruinieren.

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