Region: Niemcy

Arbeitslosengeld II - Teilweise Änderung/Abschaffung von § 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Leisungsberechtigte)

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
52 Wspierający 52 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

52 Wspierający 52 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, folgende Teile des § 7 SGB II zu streichen: SGB II, § 7 Abs. 3 Nummer 3c "eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen." Des Weiteren wird beantragt, im Gesetzeslaut des SGB II, §7 die Worte "Partner/in" durch "eingetragene/nen Lebenspartner/in" zu ersetzen.

Uzasadnienie

Im bestehenden Gesetz werden zusammenlebende Partner unter Generalverdacht gestellt sich gegenseitig finanziell zu unterstützen, obwohl es gerade der Sinn einer nichtehelichen und nicht eingetragenen Partnerschaft ist, keine Verantwortung füreinander zu tragen oder für einander einzustehen.Laut SGB II müssen bei Antragstellung alle Angaben über finanzielle Einnahmen oder Zuflüsse gemacht werden. Somit würden Personen oder hier genannt "Partner/innen" sich des Sozialbetrugs strafbar machen.Des weiteren verstößt das bestehende Gesetz gegen das Sozialgeheimnis. Da keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegt sind Auskünfte bzw. Mitteilungen an andere Personen gesetzlich untersagt. Dies wird im bestehenden Gesetz ignoriert.Auch besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch an nicht verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen.Nur weil laut Gerichten verheiratete Paare besser gestellt werden müssen handelt der Gesetzgeber hier im Umkehrschluss indem er nicht verheiratete oder eingetragene Lebenspartner schlechter stellt.Im übrigen verstößt dieses Gesetz gegen das Grundgesetz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein sollen.Anregend möchte ich noch das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen AZ: L 19 AS 2281/12 B ER sowie Az: L 19 AS 2282/12 zur Beurteilung erwähnen.

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Aktualności

  • Pet 4-18-11-81503-040596 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent wendet sich gegen die Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
    (SGB II) zur Bedarfsgemeinschaft und der Berücksichtigung von Partnereinkommen
    gemäß §§ 7 Abs. 3 Nr. 3 c und 9 Abs. 2 SGB II und fordert deren Abschaffung.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass man zusammenlebenden
    Partnern nach geltender Gesetzeslage unterstellen würde, sich gegenseitig finanziell
    unterstützen zu wollen. Dies sei aber im Gegensatz zu Ehen oder eingetragenen
    Partnerschaften gerade nicht der Sinn... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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