Región: Alemania

Arbeitslosengeld II - Vollständige Befreiung von Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung für bestimmte Personengruppen

Peticionario
Petición a.
Deutschen Bundestag
2.283 Apoyo 2.283 En. Alemania

Colecta terminada.

2.283 Apoyo 2.283 En. Alemania

Colecta terminada.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Expedición.

Mit der Petition wird eine dauerhafte und bundesweit einheitliche Regelung mit Rechtsanspruch gefordert, durch die Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und weitere sozialhilfeberechtigte Personengruppen auch ab dem vollendeten 20. Lebensjahr von den Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung vollständig entlastet werden.

Razones.

Dabei soll berücksichtigt werden, dass die real anfallenden Kosten für Verhütungsmittel übernommen werden. Der Zugang zur Kostenübernahme soll möglichst unbürokratisch und niedrigschwellig sein.Menschen mit geringem Einkommen können sich Verhütung oft nicht leisten. Mehrere aktuelle Studien belegen, dass immer mehr Frauen auf unsichere Methoden ausweichen oder gar nicht verhüten, weil das Geld für Pille oder Spirale nicht reicht. Einzelne Kommunen haben das Problem erkannt und Projekte zur Kostenübernahme ins Leben gerufen. Bei schlechter Haushaltslage sind sie allerdings sofort wieder vom Tisch. Das Recht auf Familienplanung muss aber für alle gelten, ob arm oder reich, ob in Flensburg oder in Kempten.Folgende Personen sollten ab dem vollendeten 20. Lebensjahr von den Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung vollständig entlastet werden:− Leistungsberechtigte nach dem SGB II, − Leistungsberechtigte nach dem SGB XII, − Leistungsberechtigte nach § 6a BKGG, − Empfängerinnen von Leistungen nach dem BAföG, − Empfängerinnen von Leistungen nach dem WohngeldG, − Bezieherinnen von Berufsausbildungshilfen, − Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem AsylbLG; hier auch vor dem 20. Lebensjahr, − und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen.Bis 2004 gab es im Sozialgesetz eine sogenannte „Hilfe zur Familienplanung“. Das Sozialamt übernahm die Kosten für Verhütungsmittel, die der Arzt oder die Ärztin verschrieb. Durch die Hartz-IV-Gesetzgebung ist diese Möglichkeit weggefallen. Betroffen sind Frauen und Männer, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten. Anstatt dass die realen Kosten übernommen werden, bekommen die Menschen seither einen Regelsatz, der eine Pauschale für „Gesundheitspflege“ in Höhe von 17 Euro enthält. Aus dieser Pauschale sollen Hartz-IV-EmpfängerInnen alle benötigten nicht-verschreibungspflichtigen Arznei- und Heilmittel, zum Beispiel Kopfschmerztabletten und Heuschnupfenmitteln bezahlen und auch Verhütungsmittel, bzw. sie sollen dafür in anderen Bereichen „ansparen“. Der Hartz IV Regelsatz für einen Erwachsenen beträgt derzeit 399 Euro pro Monat. Eine monatliche Pillenpackung kostet zwischen 4,50 Euro und 22 Euro, der Verhütungsring 16 bis 22 Euro pro Monat. Spiralen und Implantate sichern die Verhütung für mehrere Jahre und sind auf lange Sicht kostengünstiger. Die einmaligen Kosten von 300 bis 400 Euro können Hartz-IV-Empfängerinnen aber nicht aus dem Regelsatzbetrag bestreiten und ein Ansparen ist kaum möglich.Auch die alleinerziehende Studentin mit BAföG, der Azubi mit Bundesausbildungsbeihilfe sowie Menschen, die Wohngeld erhalten, können Verhütungsmittel oft nicht mehr bezahlen. Eine Sterilisation, die 400 bis 800 Euro kostet, ist für Männer und Frauen mit geringem Einkommen überhaupt nicht umsetzbar.

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