Arbeitslosengeld - Regelungen zur Berechnung des Arbeitslosengeldes I

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
37 Unterstützende 37 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

37 Unterstützende 37 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes I nicht wie bisher den Bruttoarbeitslohn der letzten 12 Monate pauschal durch 360 Tage zu teilen, sondern durch die Anzahl der tatsächlichen, regelmäßigen Arbeitstage.

Begründung

Ansonsten handelt es sich hier entweder um einen Rechenfehler (anstatt der tatsächlichen Arbeitstage zu veranschlagen) oder um Willkür um die Leistungen niedrig zu halten.Für mein Rechtsverständnis ist es nicht nachvollziehbar, daß auf der einen Seite eine 5 Tagewoche (ca.260 Tage) des erarbeiteten Lohns zur Berechnung herangezogen wird. Dann aber zum anderen eine 7 Tagewoche (360 Tage) daraus gemacht wird um eine Versicherungsleistung zu berechnen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-81501-034754

    Arbeitslosengeld


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Arbeitslosengeld nicht pauschal durch
    360 Kalendertage, sondern anhand der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage
    berechnet wird.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die Versicherungsleistung des
    Arbeitslosengeldes werde anhand der letzten zwölf monatlichen Bruttoarbeitslöhne
    geteilt durch 360 Kalendertage berechnet. Stattdessen sollten bei der Berechnung, wie
    im Arbeitsleben zur... weiter

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