Arbeitslosengeld - Verrechnung nur real vorhandenen Einkommens auf Arbeitslosengeld I-Leistungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Unterstützende 7 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

7 Unterstützende 7 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird unter anderem gefordert, dass auf Arbeitslosengeld I-Leistungen nur real vorhandenes Einkommen verrechnet wird, anstatt des Anspruchs auf Einkommen.

Begründung

Weiter ist der Arbeitslosgeld I-Empfänger verpflichtet, ausstehende Einkommensansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.Eine Rückzahlung durch den ALGI Empfänger von bezogenen Leistungen ist dann möglich, wenn Ansprüche die zum Zeitpunkt des ALGI-Bezugs bestanden, geltend gemacht wurden. Von einer Pauschalisierung (Aufrunden) von potentiellem Einkommen ist abzusehen.Bei Bezug von Leistungen durch den Staat hier ALGI wird Einkommen auf die Leistungshöhe angerechnet. Die Anrechnung berücksichtigt bei ALGI aktuell einen Freibetrag von 165,- EUR. Als Einkommen gilt mindestens der Lohn zum Beispiel eines sogenannten 450,- EUR Jobs. In der Praxis wird der Lohn anhand der Lohnpapiere des Arbeitgebers verrechnet. Die Lohnpapiere weisen lediglich den Anspruch auf den Lohn aus, nicht aber real verfügbares Einkommen.Wird nun der Lohn zurückbehalten, aus welchem Grund auch immer, ist der ALGI Empfänger gezwungen mit dem Betrag des ALGI auszukommen das nach Verrechnung des potentiellen Lohns übrig bleibt. Bei vollen 450,- Euro entspricht das zum Beispiel der Miete. Mietschulden führen schnell zum SCHUFA-Eintrag und zur Kündigung gerade im umkämpften Wohnungsmarkt der Großstädte. Aber auch die Kündigung eines Internetvertrages durch den Anbieter kann bereits die Chancen des ALGI Empfängers am Arbeitsmarkt stark einschränken.Der Staat hat dem Bürger durch das ALGI ein Mindesteinkommen zugesprochen. Ist ein Bürger bereit durch die Aufnahme einer 450,- Euro Beschäftigung den Staat finanziell zu entlasten wird er durch die beschriebene Situation in eine Not gedrängt. Die ohne den Versuch dem Staat bei der eigenen Versorgung zu unterstützen nicht entstehen kann.Das Zurückhalten des Lohn kann unter anderem durch Eigenverschulden durch Insolvenz oder schlicht Buchungsfehler verursacht sein. Die Lohnpapiere würden jedoch aufzeigen, wenn das Zurückbehalten rechtens wäre. Für den unrechten Fall, oder des Zufalls kann der Arbeitnehmer verpflichtet werden den Lohn einzufordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Das Problem des fehlenden Einkommens bleibt bestehen.Das Pauschalisieren (Aufrunden) von zu erwartendem Einkommen, die trotz der Markierung „unregelmäßiges Einkommen“ im Nebeneinkommen Formular angewendet wird, kann ebenfalls zu Konsequenzen führen, die nicht mit einer Nachzahlung im Folgemonat zurück gedreht werden können.Das Wissen, um diese Praxis kann vom Arbeitgeber aber auch Sachbearbeiter genutzt werden um ALGI-/ ALGII-Empfänger gezielt in eine Notlage zu drängen ohne das rechtlich dagegen vorgegangen werden kann. Ein Einfalltor für Erpressung und Zwangsarbeit.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-81501-037457 Arbeitslosengeld

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird unter anderem gefordert, dass auf Arbeitslosengeld-I-Leistungen
    nur real vorhandenes Einkommen verrechnet wird, anstatt des Anspruchs auf
    Einkommen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass bei dem Bezug von
    Arbeitslosengeld I Einkommen angerechnet und die Höhe der Leistung entsprechend
    gemindert werde. Dabei würden bereits Ansprüche auf Einkommen – wie etwa
    Lohnansprüche im Rahmen von 450 Euro-Jobs – berücksichtigt, auch wenn es nicht
    zur Zahlung entsprechender Leistungen komme. Leistungsempfänger... weiter

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