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Arbeitsrecht - Keine Ablehnung konfessionsloser Fachkräfte durch kirchliche Träger

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2017
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Mit der Petition wird gefordert, dass kirchliche Träger konfessionslose Fachkräfte nicht mehr ablehnen dürfen, sofern die Absage mit der Konfessionslosigkeit zusammenhängt.

Selgitus

Als konfessionsloser staatlich anerkannter Erzieher halte ich es im Jahre 2017 für eine Zumutung für meine Konfessionslosigkeit arbeitsrechtlich diskriminiert zu werden. Gerade in der Elementarpädagogik sind kirchliche Träger bzw. Arbeitgeber weit verbreitet. Für konfessionslose Fachkräfte ein regelrecht unzumutbarer Zustand. In einer aufgeklärten, von wissenschaftlichen Erkenntnissen geführten Gesellschaft darf es keine Bevormundung von religiösen Vereinen geben. Nach derzeitiger Rechtsprechung ist dies in diesem speziellen Fall jedoch, nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art.140, möglich und tägliches Brot für elementarpädagogische Fachkräfte und andere Berufsgruppen wie z.B. aus der Pflege.Es ist egal, ob jemand den 10 Geboten oder dem kategorischen Imperativ von Kant folgt. Es benötigt keine Kirchenzugehörigkeit um ein guter Mensch zu sein. Ganz im Gegenteil. Religiöse Werte sollten heute als neutrale, kulturelle Werte vermittelt und nur durch Eigeninitiative des Elternhauses gefördert werden.

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