Arbeitsschutz - Anti-Stress-Verordnung am Arbeitsplatz

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
96 Ondersteunend 96 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

96 Ondersteunend 96 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es nicht notwendig ist, ein wie auch immer geartetes "Anti-Stress-Gesetz" für Arbeitnehmer zu schaffen. Das Thema der "Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz" ist seit Jahren in aller Munde und in § 20 SGB V sogar gesetzlich geregelt. Burn-Out -Problematik und Krankheitsraten können maßgeblich gesenkt werden. Es existieren bewährte Programme für Unternehmen, die von den Krankenkassen initiiert werden können.(WHO-Richtlinien zur Gesundheitsförderung)

Reden

Das Etablieren der Betrieblichen Gesundheitsförderung in Unternehmen durch Fachleute mit dem berufl. Hintergrund der Gesundheitsförderung- und des Management steht an erster Stelle in Bezug auf die Beseitigung von negativem Stress, gesundheitsschädigenden Arbeitsplatz-Verhältnissen und dem reduzieren der Krankheitsraten.In §20 SGB 5 ist bereits gesetzlich geregelt, welche Mittel den Betrieben zur Verfügung stehen, um ein gesundheitsförderliches Programm für jeden Mitarbeiter in den Unternehmen zu finanzieren.Die Krankenkassen selbst haben die Mittel und bilden Mitarbeiter diesbezüglich aus. Es existieren Firmen auf dem Markt mit prädestinierten Fachkräften. Schon allein aus Gründen der demographischen Entwicklung in unserem Land ist es unbedingt erforderlich, die Arbeitsplätze für die immer älter werdende Bevölkerung so zu gestalten, das sie möglichst gesundheitserhaltend für jeden Einzelnen ausgerichtet werden.Es ist eine Investition, die zukunftsorientiert ist und eine Weile braucht, bevor man mit messbaren Ergebnissen aufwarten kann. Jedoch ist jeder einzelneTag, der mit der Etablierung der betrieblichen Gesundheitsförderung in den Unternehmen gezögert wird, ein verlorenen Tag. Viele Unternehmen zögern aus Kostengründen und mangelnder Aufklärung und Information. Es ist die Aufgabe der Politik, an dieser Stelle die bereits existierenden Mittel und Maßnahmen zu propagieren und die Etablierung zu fördern und zu belohnen.Ein zusätzliches "Anti-Stress-Gesetz" ist völlig unnötig, fordert weitere Finanzmittel und bindet viel Personal mit der Beschäftigung um dieses Thema. Bilden Sie statt dessen ein Gremium mit erfahrenen Fachleuten auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung- und des Management und ergreifen die nötigen Maßnahmen unter Einbindung der Unternehmen.

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Nieuws

  • Pet 4-17-11-803-044010Arbeitsschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Die Petentin fordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es nicht
    notwendig ist, ein wie auch immer geartetes "Anti-Stress-Gesetz" für Arbeitnehmer
    zu schaffen.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass ein zusätzliches "Anti-
    Stress-Gesetz" völlig unnötig sei, weitere Finanzmittel fordere und viel Personal
    binde. Sie weist auf die in § 20 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch geregelten
    Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und die hierfür von den
    Unternehmen bereitzustellenden Mittel... verder

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