Région: Allemagne

Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung durch andere Stelle

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Soutien 31 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

31 Soutien 31 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die durch den Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes zu ermittelnde Gefährdungsbeurteilung (§ 5) von einer anderen Stelle als bisher, zum Beispiel dem Büro für Arbeitsschutz und Gesundheit, überwacht und gegebenenfalls beanstandet wird.

Raison

Durchführung und Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer, zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen. Sie haben das Recht, den Betrieb zu betreten und zu besichtigen, sie können Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Proben nehmen usw. (vgl. §§ 21 ff. Arbeitsschutzgesetz).Daneben haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen) nach SGB VII Vollzugs- und Beratungsaufgaben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags (vgl. §§ 14 ff. SGB VII). Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der hierauf gestützten Arbeitsschutzverordnungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften.Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes werden durch diese Behörden nicht überwacht, da es sich hier um kollektives Arbeitsrecht, d.h. Privatrecht und nicht um öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften handelt. Dies ist Aufgabe der Betriebsräte sowie der Gewerkschaften.Dies ist der Stand von heute laut Bundestag. Mir kommen dabei soviele Fragen auf.Wenn, wie der deutsche Bundestag, keine Gewerkschaft und keinen Betriebsrat hat, wie soll es dann kontroliert werden. Es gibt sehr viele Firmen ohne Gewerkschaft und Betriebsrat.Wie soll mit wenigen Menschen alles geregelt werden(Durchführung und Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzes ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer, zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen. Sie haben das Recht, den Betrieb zu betreten und zu besichtigen, sie können Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen, Proben nehmen ). Aber was wird getan?Darf ich als Büro für Arbeitsschutz und Gesundheit alle Betriebe beraten oder nur die, wo es keine Gewerkschaft oder Betriebsrat gibt. Muss ich eine Gewerkschaft gründen usw. es gibt tausend Themen.20 Jahre ist es jetzt her, wo das Gesetz gemacht wurde. Der Ist-Stand ist krankheitsbedingte Fälle wie Burnout, Herzversagen, Schlaganfall, usw. nehmen so stark zu, dass was passieren muss.Es gibt noch vieles zu fragen und zu regeln. Wenn Fragen aufkommen gern, bin kein Alleskönner, aber sehr unzufrieden mit der jetzigen LösungWir haben schon viele Lösungen zu diesem Thema an Parteien, Gewerkschaften, Organisationen und Betrieb weitergegeben, leider ohne Rückantwort. Dabei kann mit mir oder dem Büro geredet werden. Wir können nicht alles, aber zusammen kann man viel erreichen, im Sinne der Geschädigten.Auch wenn man eine neue Lösung findet, darf man die 20 Jahre nicht vergessen, in denen zu wenig gemacht wurde.

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Actualités

  • Pet 4-18-11-803-037039 Arbeitsschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die durch den Arbeitgeber im Rahmen des
    Arbeitsschutzgesetzes zu ermittelnde Gefährdungsbeurteilung (§ 5) von einer
    anderen Stelle als bisher - zum Beispiel dem Büro für Arbeitsschutz und
    Gesundheit - überwacht und gegebenenfalls beanstandet wird.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Durchführung und
    Überwachung des Arbeitsschutzes, für die die Länder zuständig seien, nicht
    ausreichend gewährleistet seien. Deshalb müsse eine neue Stelle, zum Beispiel ein
    Büro... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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