Arbeitsschutz - Mindestschriftgrößen für Bedienungsanleitungen und Beipackzettel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
205 Unterstützende 205 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

205 Unterstützende 205 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das Schriftgrößen in Bedienungsanleitungen und Beipackzetteln von Geräten und anderen Waren eine Mindestgröße haben, die jeder ohne Probleme und Hilfmittel (Lupe), lesen kann. sofern er über eine Normale Sehfähigkeit verfügt.

Begründung

Hersteller sollen dazu verpflichtet sein, ihre Produktinformationen so auszulegen, das ein normaler Durchschnittsverbraucher diese problemlos lesen kann. Immer wieder kommt es vor, dass Bedienungsanleitungen / Beipackzettel von Geräten und anderen Waren, so klein gedruckt sind, dass man diese nur mit Hilfe einer Lupe überhaupt lesen kann. Dies stellt einen unzumutbaren Zustand für die Verbracher dar, weil damit eine einwandfreie Inbetriebnahme und Benutzung der Geräte oft nicht möglich ist. Wesenliche Informationen, die für einen ordungs- und gefahrlosen Gebrauch der Geräte und Waren erforderlich sind, können übersehen werden . Besonders bei Geräten und Waren, die in kleinen Verpackungen geliefert werden, ist aufgrund der Verpackungsgröße, der Aufdruck oder der Beipackzettel so klein gedruckt, dass er für viele Verbraucher unleserlich ist.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-803-005025

    Arbeitsschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Schriftgrößen in Bedienungsanleitungen und
    Beipackzetteln von Geräten und anderen Waren eine Mindestgröße haben, die jeder
    ohne Probleme und Hilfsmittel (Lupe) lesen kann, sofern er über eine normale
    Sehfähigkeit verfügt.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, Hersteller sollten verpflichtet
    werden, ihre Produktinformationen so auszulegen, dass ein
    Durchschnittsverbraucher diese ohne Probleme lesen könne. Es komme immer
    wieder vor, dass Bedienungsanleitungen... weiter

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