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Arbeitsvertragsrecht - Überarbeitung des § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches im Hinblick auf Aspekte der Scheinselbständigkeit

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Tukeva 32 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass der § 611a BGB und alle mit dem Thema Scheinselbständigkeit einhergehende Aspekte nochmals überarbeitet werden. Insbesondere wichtig wäre eine Differenzierung nach Unternehmensgröße. Kleine Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl bis zu 20 werden nach der aktuellen Gesetzeslage genauso behandelt wie große Unternehmen und damit per se benachteiligt.

Perustelut

Die Regelung berücksichtigt in keiner Weise die Wirtschaftskraft der Unternehmen. Ein Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern ist in der Regel auf freie Mitarbeiter angewiesen, egal für welche Tätigkeit. Es ist für diese Unternehmen in der Regel wirtschaftlich nicht machbar, für alle Tätigkeiten insbesondere auch solche, die man nur gelegentlich benötigt jemanden einzustellen. Auch der Status der Person wird im aktuellen Gesetz zu wenig berücksichtigt. Eine Person, die arbeitslos ist und ein Job aktiv sucht, hat ein anderes Interesse an einer festen Anstellung als ein Student, der sich neben dem Studium ein paar Euro dazu verdient. Hier wird aber nicht differenziert, alle Personen werden gleich behandelt. Die Grundidee des Gesetzes zu Scheinselbständigkeit ist richtig und sinnvoll, aber in der Ausgestaltung ist zu wenig über die Implikationen bei kleinen Unternehmen nachgedacht worden.

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Uutiset

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-11-8000-004828
    63065 Offenbach am Main
    Arbeitsvertragsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass der § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und alle
    mit dem Thema Scheinselbständigkeit einhergehenden Aspekte überarbeitet werden.
    Dabei solle insbesondere auch eine Differenzierung nach Unternehmensgröße
    vorgenommen werden. Kleine Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl bis zu 20
    Personen würden nach der aktuellen Gesetzlage genauso behandelt wie große
    Unternehmen und damit per se benachteiligt.
    Zu den Einzelheiten des Vorbringens... enemmän

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