Regione: Germania

Arbeitszeit - Arbeitszeitgestaltung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
175 Supporto 175 in Germania

La petizione è stata respinta

175 Supporto 175 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine Regelung der Arbeitszeit, insbesondere gleich bleibende Schichtzeiten, sowie Regelung der maximalen Schichten, die am Stück gearbeitet werden dürfen, besonders in der Zeitarbeit, die Regelung der freien Wochenenden und Anspruch auf ein Jahresdienstplan im Sinne des Arbeitszeitgesetz §1 (ArbZG) beschließen.

Motivazioni:

In der Zeitarbeit, sowie in Firmen, die mit häufig wechselndem Arbeitsaufkommen umgehen müssen, werden unregelmäßige Schicht- bzw. Dienstpläne, teilweise mit täglichem Wechsel der Dienstzeiten des Arbeitnehmers, erstellt. So werden häufig Dienstpläne mit einer einwöchigen Vorschau auf die Dienstzeiten des Arbeitnehmers erstellt und erst am letzten Arbeitstag der Arbeitswoche übergeben, so dass eine vernünftige Planung der arbeitsfreien Zeit für die gesunde, körperliche und seelische Erholung (Ruhe- Freizeit) im Sinne des §1 Zweck des Gesetztes (ArbZG) dem Arbeitnehmer überhaupt nicht möglich ist.Der Phantasie der Personalplanung ist anscheinend keine gesetzliche Grenze gesetzt.In dieser Situation gefangen ist ein Familienleben und ein Freundeskreis zu erhalten für den Arbeitnehmer so gut wie unmöglich. Auf Grund der schlecht zu planenden Freizeit verlieren die Arbeitnehmer oft ihren Freundeskreis und somit für den Menschen wichtige soziale Kontakte. Oft haben die Arbeitnehmer nur an Werktagen frei, an denen Freunde und Bekannte arbeiten gehen, ein Treffen wird hierdurch dann so gut wie unmöglich, der Arbeitnehmer vereinsamt. Dienste sollten zu täglich gleichen Zeiten beginnen und Schichten im Block immer gleich bleiben.Arbeitnehmer arbeiten bis zum körperlichen Zusammenbruch und totaler Erschöpfung. Sie leiden permanent an Schlafmangel sind übermüdet und es erhöht sich im Arbeits- und Privatleben das Unfallrisiko um ein vielfaches. Auch treten hierdurch immer öfter seelische und psychische Krankheiten, wie das BurnOut-Syndrom (Ausgebranntsein) auf, welches auf die totale emotionale Erschöpfung zurück zu führen ist.Durch eine gesetzliche Regelung der Wochenarbeitstage von max. 6 Arbeitstage alle 14 Tage und regelmäßiger Wochenenden (Sa. und So.) im 14 tägigen Rhythmus hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich an einen gleichmäßigen Rhythmus zu gewöhnen und sich besser zu erholen.Die gesetzliche Vorgabe auf Anspruch eines Dienstplans, der für das ganze Jahr erstellt wird, gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, seinen Jahresurlaub und die freien Tage vernünftig zu planen.Die Planung des Jahresurlaub ohne Jahresdienstplan führt zu Resturlaubstagen. Diese müssen dann vom Arbeitnehmer auf verlangen vom Arbeitgeber oft in der Winterzeit oder an arbeitsamen Tagen genommen werden, um dem Arbeitgeber Kosten zu ersparen. Es verkürzt sich die Möglichkeit einen langen und angemessenen Jahres- bzw. Sommerurlaub zu nehmen.Deswegen ist es an der Zeit, dass die Regierung dem endlich einen Riegel vorschiebt und das ganze gesetzlich und vernünftig im Interesse der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber regelt. Denn nur eine erholter und gesunder Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber ein hilfreicher Arbeit schaffender Arbeitnehmer. Dadurch erhöht sich die Arbeitsleistung deutlich und es steigert sich der Umsatz im Unternehmen.

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Novità

  • Pet 4-17-11-8033-049141

    Arbeitszeit
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent begehrt für Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf
    gleichbleibende Schichtzeiten und eine Begrenzung der maximalen Zahl von
    Schichten, die am Stück gearbeitet werden. Davon umfasst sein soll auch eine
    gesetzliche Regelung der Zahl freier Wochenenden und ein Anspruch auf einen
    Jahres-dienstplan.
    Zur Begründung bringt der Petent vor, derzeit werde der Zweck des
    Arbeitszeitschutzgesetzes (ArbZG) verfehlt. Nach § 1 ArbZG sollen Sicherheit... avanti

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