Arbeitszeit der Beamten - Neufassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten vom 23. Februar 2006 neu gefasst und die wöchentliche Arbeitszeit von derzeit 41 Stunden entsprechend abgesenkt und der Arbeitszeit der Angestellten des Bundes angepasst wird. Diese beträgt 39 Wochenstunden.

Grunnen til

Die Verordnung verstößt gegen § 3 des Arbeitszeitgesetzes, wonach die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Schutzvorschrift für Beamte nicht analog gelten soll.Bei der Anhebung der Arbeitszeit auf 41 Wochenstunden wurde uns im Jahr 2006 zugesichert, dass bei besserer Wirtschaftslage wieder eine Absenkung erfolgt. Dies ist bis heute ohne eine nachvollziehbare Begründung nicht geschehen. Angesichts der Steuereinnahmen der letzten Jahre wird deutlich, dass das Festhalten an der 41-Stunden-Woche reine Willkür und eine nicht länger hinnehmbare Ungerechtigkeit darstellt. Überlegungen zu Kosteneinsparungen dürfen nicht einseitig zu Lasten einer einzelnen Berufsgruppe gehen, die sich leider nicht mittels Streiks wehren kann und der daher immer wieder gern "Sonderopfer" auferlegt werden!Im Vergleich mit anderen Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes sowie mit der Privatwirtschaft wird deutlich, dass eine Arbeitszeit von über 40 Wochenstunden sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern der EU absolut unüblich ist. Unsere Arbeitszeit ist seit 12 Jahren (!) so lang wie seit 1974 nicht mehr und damit nicht mehr zeitgemäß!

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nyheter

Mit der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des Bundes am 01.03.2006 wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamten auf 41 Stunden pro Woche angehoben und liegt damit zwei Stunden über der Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten. In der Gesetzesbegründung wurde die Verlängerung der Arbeitszeit ohne adäquate Anpassung der Besoldung, mit der angespannten Lage des Bundeshaushalts gerechtfertigt. Diese Situation ist zwischenzeitlich, vor dem Hintergrund von vollen Kassen und Steuermehreinnahmen für den Bund in Rekordhöhe, nicht mehr hinnehmbar.

Das es sich um ein klassiches Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis handelt, hat diese Petition eigentlich keine sachliche Basis, da die Betroffenen sehr einfach den AG wechseln können. Tritt dies verhäuft ein, wird der AG (Bund und Länder, sowie Kommunen) von sich aus - um attraktiv zu bleiben - seine Bedingungen von alleine anpassen. Darüber hinaus genießen Beamte bereits in vielen anderen Bereichen außerordentliche und unverhältnismäßige Vorteile, z.B. die Pension, die Gesundheitsversicherung, die Sicherheit des Arbeitsplatzes, etc. Eine Änderung ist also nicht notwendig.

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