Région: Allemagne

Arbeitszeit - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber Freiberuflern

Pétitionnaire
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Soutien 33 en Allemagne

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Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

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Mit der Petition wird gefordert, dass Auftraggeber, die regelmäßig und andauernd Freiberufler beauftragen, die selbe Fürsorgepflicht haben, wie Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern.

Raison

In der Arbeitswelt ist es heute üblich, dass viele Unternehmen, Firmen und Arbeitgeber vermehrt Freiberufler beauftragen, für sie als Subunternehmer tätig zu werden. Dabei werden die freiberuflich Selbstständigen in den Betriebs- und Arbeitsablauf integriert wie fest angestellte Mitarbeiter.Das Hinzuholen von freien Mitarbeitern hat für die Arbeitgeber viele Vorteile, die Auftragnehmer unterliegen nicht dem Arbeitsrecht und es lassen sich viele Abgaben an die Sozialkassen sparen. Und man kann sich jederzeit trennen, wenn dem Auftraggeber dem Freiberufler nicht mehr passt. Zudem müssen die Auftraggeber nicht auf ihre öffentlich-rechtliche Fürsorgepflichten achten, wie zum Beispiel Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dem Regelwerk der BerufsgenossenschaftenEin weiter Vorteil ist, dass der Arbeitgeber bei den freiberuflichen Mitarbeitern nicht auf die Arbeitszeit achten muss. Während der regulär beschäftigte Mitarbeiter der 40 Stundenwoche unterliegt und nur bedingt Überstunden leisten darf, muss man bei einem Freiberufler nicht darauf achten. Er ist dafür selber verantwortlich, wie viel und wie lange er arbeitet. Der feste Angestellte untersteht somit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und darf seine Überstunden abbauen oder ausbezahlt bekommen.Viele Unternehmen nutzen dieses schamlos aus. In der Kindergarten- und Schulfotografie zum Beispiel sind freiberufliche Fotografen für Ihre Auftraggeber wöchentlich ab 70 Stunden aufwärts unterwegs. Hier ist das Verhältnis ungefähr eins zu elf, auf einen fest angestellten Fotografen kommen elf freiberufliche Fotografen.Ähnlich sieht es in anderen Branchen aus. Die Auftraggeber nutzen diese Situation aus und lassen Freiberufler viele unentgeltliche Stunden Mehrleistung erbringen, die sie ans Ende ihrer körperlichen und gesundheitlichen, psychischen und physischen Kräfte bringen. Zugeben wird dies aber kein Freiberufler, schließlich ist er auf die Aufträge angewiesen. Diese Freiberufler sind großenteils von den Auftraggebern wirtschaftlich abhängig, erwirtschaften sie doch mit diesem Aufträgen 70 - 95 % ihres dringend benötigten Umsatzes.Der Deutsche Bundestag möge daher beschliessen, dass Auftraggeber, die ständig und regelmäßig Freiberufler beauftragen, deren Belegschaft aus mehr als 3 freie Mitarbeiter bestehen oder wenn nur einer von ihnen nur wirtschaftlich vom Unternehmen abhängig ist, die gleichen Fürsorgepflichten (s.o.) auferlegt werden, die jeder Arbeitgeber zu erfüllen und einzuhalten hat.

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