Regija: Tiringija

" ARD,ZDF...so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP ! RundfunkREFORM JETZT !"

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
133 Potpora 133 u Tiringija

Peticija je zaključena.

133 Potpora 133 u Tiringija

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  1. Pokrenut 2015
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Thüringer Landtages .

Prosljeđivanje

Welches Ziel hat die Petition? ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Thüringen)

  • Wir, die Unterzeichner, fordern

    • Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie
    • umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen des ö.r. Rundfunksystems.

    Die Kritik der Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen!

    Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!

    Wir fordern

  • die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“ zum nächstmöglichen Termin sowie
  • vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der
  • Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.

    Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.

Begründung:

Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen.

Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existend bewertet werden.

Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.

Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!

Die thüringer Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.

Ob es der Prüfbericht zur Werbetätigkeit des MDR ist, der Prüfbericht zum Liegenschaftsmanagment des MDR, die Ergebnisse der Prüfung der Geldgeschäfte des MDR oder die Prüfberichte zu Personalaufwendungen des MDR:

Welche Entscheidung wird beanstandet? AN: Ministerpräsident des Freistaates Thüringen und die Parlamentarier des Thüringer Landtags Petition: Wir, die Unterzeichner, fordern - Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie - umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen des ö.r. Rundfunksystems. Die Kritik der Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen! Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? WER HAT IN DER BUNDESREPUBLIK DAS SAGEN?

Die Bundesregierung oder die Ministerpräsidenten?

Sehr geehrte Herr Ministerpräsident Ramelow,

in dem im Oktober erstellten Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"

http://www.bundesfinanzministerium.de/…/2014-12-15-gutachte…

durch die 32 Professoren des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen wird ein schlüssiges Modell zu einer sehr grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland empfohlen.

Auch in diesem Gutachten ist die Rede von ZWANGSABGABEN und STEUERN, wie in vielen anderen bereits erstellten Gutachten!!!

Die "Bild" - Zeitung hat es als erstes "ausgegraben" und seit dem beschäftigen sich viele Medien mit diesem Thema. Auch in vielen Internet-Foren findet dieses Gutachten große Anerkennung bei der Bevölkerung.

Besser kann man es nicht ausdrücken, wie in der Überschrift in einem Beitrag "Deutsche Wirtschaftsnachrichten": Zitat: "Ein Gutachten wie ein Donnerhall: GEZ-Sender haben ausgedient"

Dass dieses wertvolle Gutachten nicht in der Schublade vermodert und auch bei der Bundesregierung seine Anerkennung findet, fordere ich hiermit:

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag darf nicht länger "Ländersache" sein!!!

Es wird höchste Zeit, dass sich die Landesregierung endlich mit diesem Thema "sehr grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland" befasst.

Zum Schluss noch ein persönlicher Standpunkt, den ich in diesem Gutachten leider vermisse, was die "Verschwendung von Beitragsgeldern" betrifft und der mich immer wieder zum Nachdenken bringt:

Kann es im Sinne der Bundesregierung sein, dass einige Jahresgehälter der Intendanten des ÖRR höher sind, als die Diät von Frau Dr. Merkel?

Mit freundlichen Grüßen

Helga Ranft

Wie wird die Petition begründet? Wir fordern

  • die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“ zum nächstmöglichen Termin sowie
  • vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der
  • Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks. Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen. Ergänzung: Das aktuelle Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung" https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-me dien.html des 32-köpfigen, renommierten, unabhängigen und autonom agierenden Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Finanzen untermauert diese Forderungen sowie den dringenden Handlungsbedarf und weist bereits mehrere Optionen aus.

    Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Begründung: Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen. Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existent bewertet werden. Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus. Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird! Die Thüringer Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.

    Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? unterschriftenliste.ard-zdf-so-gez-nicht-weiter_55x_kopieren

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Preuzimanje (PDF)

Novosti

  • Die Petition wurde am 23. Februar 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 6. April 2015 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von 134 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

    Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen der Staatskanzlei hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

    Der Petitionsausschuss hat im Ergebnis seiner Beratung auf Folgendes hingewiesen:

    Mit... unaprijediti

Još nema argumenata za.

Još nema argumenata protiv.

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