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ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ - Biodiversität und Ökosystemleistungen erhalten!

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In Deutschland ist circa ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Biodiversitäts-Verlust bedroht die ökonomische und ökologische Zukunft unseres Landes.

Daher muss der Schutz der Biodiversität höchste Priorität erhalten und im Grundgesetz verankert werden. Dafür soll in Artikel 91a des GG eine dritte Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern festgeschrieben werden:

"3. Verbesserung des Biodiversitäts-Schutzes und Sicherstellung der Ökosystemleistungen."

Der Biodiversitäts-Schutz kann nur als Gemeinschaftsaufgabe sichergestellt werden, da weder Bund noch Länder allein die Möglichkeit haben, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen. Die vorgeschlagene Änderung von Artikel 91a würde die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen.

Grunnen til

Artenschutz ist von existenzieller Bedeutung für unsere Zukunft. Ohne Artenvielfalt kann die Natur uns die so genannten "Ökosystemleistungen" nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stellen, dazu gehören u. a. die Bereitstellung von sauberer Luft, Trinkwasser und fruchtbaren Böden. Um diese Systemleistungen sicherzustellen, muss die Biodiversität möglichst vollumfänglich erhalten bleiben. Es ist anzustreben, dass Bund und Länder bei dieser Aufgabe zusammenarbeiten, da die föderalen Gebiets- und Zuständigkeitsgrenzen den Funktionsweisen von Natursystemen nicht gerecht werden.

Das Logo #6 haben wir gewählt, weil das sechste Massen-Aussterben in der Geschichte des Lebens begonnen hat. Wir möchten dazu beitragen, es aufzuhalten!

Wir haben die BIODIVERSITY FOUNDATION (www.biodiversity-foundation.com) gegründet, die mit der Kampagne #6 - Fighting Extinction (www.6-fighting-extinction.com) das Ziel verfolgt, die Öffentlichkeit über die Biodiversitäts-Problematik zu informieren.

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nyheter

Ein kluger Mann hat einmal gesagt: .... erst wenn der letzte Baum gefällt ist, die letzte Biene getötet wurde wird der Mensch erkennen, das man Geld nicht essen kann. Wir stehen kurz davor das diese Erkenntnis Realität wird. Traurig, leider aber auch wahr.

Grundgesetz ist eine Grundlage zur Regelung der Verhältnisse im Staat, nicht aber eine Sammlung von detaillierten Vorschriften und Normen. Dazu gibt es einzelne Gesetze. Aus Achtung vor Grundgesetz: NEIN!

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