Arzneimittelwesen - Ergänzung von § 13 Abs. 1 Satz 1 BtMG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
39 Unterstützende 39 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

39 Unterstützende 39 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 13 Abs. 1 Satz 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) um folgende Worte ergänzt wird: Die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Krankenpflege- und Rettungsfachpersonal zur besseren Erstversorgung bei großen Schmerzen verabreicht werden.

Begründung

Es kommt oft vor, dass ein Rettungswagen weit früher als der Notarzt eintrifft, aber dann eine effiziente Schmerzbehandlung mittels Btm aufgrund der Gesetzeslage unterlassen wird. Dies ist aus Sicht des Patienten und dessen Outcome nicht akzeptabel. Der Patient hat ein Recht darauf bei Eintreffen des 1. Rettungsmittels auf eine Behandlung seiner Schmerzen.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-18-15-2120-031953
    41749 Viersen
    Arzneimittelwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – zur Erwägung zu
    überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 13 Abs. 1 Satz 1 Betäubungsmittelgesetz, um folgende
    Worte zu ergänzen: Die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur von
    Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Krankenpflege- und Rettungsfachpersonal zur besseren
    Erstversorgung bei großen Schmerzen verabreicht werden.
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm
    eingereichten... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern