Asylbewerberleistungsgesetz - Schaffung von Arbeitsgelegenheiten in Asylunterkünften gegen angemessene Entschädigung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
289 Unterstützende 289 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

289 Unterstützende 289 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Asylbewerber und andere Flüchtlinge sich in Asylunterkünften betätigen dürfen. Diese Arbeit könnte evtl. symbolisch wertgeschätzt werden, ähnlich der Arbeit eines Ein-Euro-Jobbers.Die Aufgaben können folgende Tätigkeiten umfassen (nicht abschließend):- Hauswirtschaftliche Betätigung- Reinigung und Akquise von Kleiderspenden (diese sind ein geldwerter Vorteil , der auf das Einkommen und Vermögen angerechnet werden muss. außer Erstausstattung)

Begründung

Jeder Ergotherapeut weiß, dass Arbeit ein natürliches Bedürfnis ist! Die Befriedigung dieses Grundbedürfnisses darf einem Menschen nicht vorenthalten werden. Insbesondere den lang wartenden Asylbewerbern muss die Chance ermöglicht werden, nicht nur passiv Hilfsempfänger zu sein, sondern aktiv seine häusliche/räumliche Umgebung mitzugestalten.Dies kann in Form von obigen Beispielen geschehen, aber z. B. auch in dem sie sich Organisationen anschließen und Müll in der Natur oder auf dem Grundstück der Flüchtlingsunterkunft entfernen.Hiermit könnten Kosten für Hausmeister, Reinigungsdienste etc. verringert werden und gleichzeitig die Hygiene und das allgemeine Wohlbefinden der dort lebenden Menschen verbessert werden.Es spricht nichts dagegen, dass ein Asylbewerber von seiner kostbaren Zeit auch die Reinigung/Pflege seiner Unterkunft verrichtet. Dies macht auch jeder andere Bürger/Einwohner in Deutschland auch.Auch dürfen sich Asylbewerber selbst verpflegen. Diese Dienste dienen der Aktivierung der Eigenständigkeit und Eigenverantwortung.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-2174-025577Asylbewerberleistungsgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Die Petentin möchte erreichen, dass Asylbewerber und andere Flüchtlinge sich in
    Asylunterkünften betätigen dürfen und diese Arbeit eventuell symbolisch
    wertgeschätzt werde, ähnlich der Arbeit eines Ein-Euro-Jobbers.
    Die Petentin legt im Einzelnen dar, dass jeder Ergotherapeut wisse, dass Arbeit ein
    natürliches Bedürfnis sei und daher den Menschen nicht vorenthalten werden solle.
    Auch den Asylbewerbern, besonders wenn sie lange auf eine Entscheidung ihres
    Asylverfahrens warten müssten, müsse eine Chance gegeben werden,... weiter

Noch kein PRO Argument.

Diese Petition ist reine Zeitverschwendung, denn sie ist inhaltlich bereits gefordert im Asylbewerberleistungsgesetz.

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