Verwaltung

Asylbewerberwohnheime in Brandenburg: Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, Gleichbehandlung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerpräsident
134 Unterstützende 102 in Brandenburg

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

134 Unterstützende 102 in Brandenburg

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

bitte setzen Sie sich dafür ein, dass im Land Brandenburg und insbesondere in der Landeshauptstadt Potsdam beim Bau und Betrieb von Wohnheimen für Flüchtlinge und Asylbewerber geltende Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Sorgen Sie für eine Gleichbehandlung bei der Vergabe von Baugenehmigungen. Vorgehensweisen wie in Potsdam, bei denen Gesetze, Vorschriften und nachbarliche Interessen missachtet werden und mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn es um Baugenehmigungen für Asylbewerber-Wohnheime einerseits und für Eigenheime andererseits geht, führen zu Frust auf Behörden und Politik, insbesondere auf die Bau-, Asyl- und Einwanderungspolitik, und zu vermeidbaren Konflikten zwischen Einheimischen und Zuwanderern.

Wir sind mit unseren Ausführungen und Bedenken mehrfach an die Stadt Potsdam herangetreten - ohne Erfolg. Daher wenden wir uns nun an Sie: Lassen Sie exemplarisch die Vorgehensweise beim Asylbewerber-Wohnheim in Potsdam “Horstweg / An den Kopfweiden” untersuchen.

2008 erwarb der Bauträger NCC in Potsdam ein Gewerbegebiet mit der Zielsetzung, Wohneigentum für Bürger zu schaffen. Dafür wurde gemeinsam mit der Stadt Potsdam ein Bebauungsplan erstellt und das hochwertige Wohngebiet “Nuthewinkel” entwickelt.

In direkter Nachbarschaft befindet sich seit 1998 ein ebenerdiger Hubschrauberlandeplatz der Bundespolizei. Aus Gründen der Sicherheit (Lärmbelästigung, Sog- und Verwirbelungsbildung) und des Emmisionsschutzes wurde dort eine Wohnbebauung untersagt und der an den Hubschrauberlandeplatz angrenzende kleine Teilbereich wieder vom Wohngebiet zum Gewerbegebiet für eingeschränktes Gewerbe. Der wesentlich größere Teilbereich (ca. 40.000 m²) wurde und blieb Wohngebiet, in dem seit Juni 2014 90 Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser gebaut werden. Der Hubschrauberlandeplatz, auf dem auch große Hubschrauber des Typs Super Puma AS332L1 mit 21 Sitzplätzen landen, verzögerte jahrelang die Eigenheim-Bebauung. Für den Bau des Asylbeweber-Wohnheims direkt neben dem Landeplatz stellt er nun keine Beeinträchtigung und auch kein Sicherheitsrisiko mehr dar. Auch nicht für den Kinderspielplatz, der zu diesem Wohnheim gehört. Sind Gesundheit und Sicherheit von Asylbewerbern und Flüchtlingen weniger schützenswert, als die von Eigenheimbewohnern? Hierbei wird der Artikel 3 (3) des Grundgesetzes missachtet:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Für das Neubaugebiet „Nuthewinkel“ wurden viele Gestaltungsrichtlinien vorgegeben, damit dieses Wohngebiet optisch in die Umgebung und zum angrenzenden denkmalgeschützten Gutshof “Zur Zauche” passt. Dieser weist auf der Seite zum Baugebiet ein Geschoss und ein Satteldach auf. Daher wurden für das Wohngebiet die Haus- und Dachfarben vorgegeben, ebenso die Gebäudehöhe: zwei Vollgeschosse und ein Satteldach. Für das Wohnheim gelten diese Vorgaben nicht. Der Investor “Brun & Böhm GmbH und Co. An den Kopfweiden KG” - nachfolgend “Brun & Böhm” - baut einen 2- und einen 3-Geschosser mit insgesamt 2474 m² Wohnfläche sowie einen Kinderspielplatz. Weder die Höhe noch die Architektur vertragen sich mit dem direkt angrenzenden denkmalgeschützten Gutshof.

Die Stadt Potsdam hat mit dem Investor “Brun & Böhm” einen Mietvertrag über 10 Jahre für das zu bauende Wohnheim geschlossen. Dabei gilt das am 20. November 2014 verabschiedete “Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen” vorerst nur bis zum Jahre 2019. 10 Jahre Mietvertrag wiedersprechen dem Gesetz und auch der Bau eines festen Gebäudes signalisiert, dass das Vorhaben auf Dauer angelegt ist.

Im Übrigen verlangt dass Gesetz, dass “die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist”. Nachbarliche Interessen werden bei diesem Bauvorhaben nicht gewürdigt, sondern grob missachtet. Ohne Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen wurde der Plan von Brun & Böhm, in diesem Gewerbegebiet ein Wohnheim zu errichten, in einer nicht öffentlichen Stadtverordnetenversammlung durchgepeitscht. Die Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit definiert, und das schon mehrere Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes.

Erschließungskosten, Ausgleichszahlungen für fehlende Kitaplätze, Fuß- und Radweg, welche den Eigenheim-Investoren auferlegt wurden, fallen beim Asylwohnheim-Investor nicht an.

Sorgen Sie bitte in Brandenburg für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, für einen respektvollen Umgang der Behörden mit den Bürgern, für die Würdigung nachbarlicher Interessen, für eine Gleichbehandlung von Wohnheiminvestoren und Eigenheiminvestoren, von Einheimischen, Zuwanderern und Flüchtlingen.

Begründung

Unterstützen Sie uns im Kampf gegen Behördenwillkür, Seilschaften und Korruption.

Der Schutz der Gesundheit von Flüchtlingen ist genau so wichtig, wie der Schutz der Gesundheit von Einheimischen. Beides ist wichtiger, als der Profit von Asylbewerber-Wohnheim-Investoren.

Der Asylbewerber-Wohnheim-Investor Brun & Böhm hatte den Bau bereits vor dem Vorliegen einer Baugenehmigung begonnen. Ihm wurde die Baugenehmigung erst nach Baubeginn erteilt, nachdem Anwohner Anzeige erstattet hatten. Hier sollen also seitens des Investors und der Stadt möglichst schnell Fakten geschaffen werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterzeichner,

    ich danke Ihnen für die Unterzeichnung der Petition. Es gab 134 Unterstützer, davon 125 online-Unterzeichner. Die Petition wurde eben per E-Mail eingereicht. Über den weiteren Verlauf halte ich Sie auf dem Laufenden.

    Grüße
    Germo Görtz

Bürger, die ihren Protest äußern, werden diffamiert als Rechte; Bürger werden nicht offen und ehrlich informiert, es wird ihnen alles sehr rosig dargestellt und Informationen werden vorenthalten bis es nicht mehr haltbar ist; die Konsequenzen werden verheimlicht; Das Geld für Flüchtlinge wird oft unsinnig ausgegeben; das Geld wäre für echte Entwicklungshilfe besser angewendet und würde die vielen Millionen erreichen, die sich keine Schlepperkosten leisten können.

Ein äusserst konkret beschriebenes Beispiel genügt, um die Praxis im gesamten Land in Frage zu stellen? Wenn schon ein Beispiel, dann doch auch konkrete Forderungen: Sicherheitsabstand zum Landeplatz einhalten, Gestaltungsrichtlinie umsetzen und Ausgleichszahlungen leisten. Dann steht dem Neubau nichts mehr im Weg. Oder geht es darum gar nicht?

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