Asylrecht - Weiterhin Berücksichtigung der Einschätzung von Psychologischen Psychotherapeut*innen bei Abschiebeverfahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
70 Unterstützende 70 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

70 Unterstützende 70 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Einschätzung Psychologischer Psychotherapeut*innen auch weiterhin Berücksichtigung in Abschiebeverfahren finden. Der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, dass dies nicht mehr der Fall sein soll und künftig auch schwersttraumatisierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene abgeschoben werden sollen, ist inhuman und nicht grundgesetzkonform.

Begründung

Es liegt hier die Vermutung nahe, dass es sich um eine willkürliche Entscheidung handelt, um politische Ziele zu erreichen: alle Ressourcen zur Unterstützung von Schutzsuchenden zu beschneiden.Seit Innenminister Seehofer werden sukzessiv Gesetzentwürfe verfasst, die die Rechte von Asylsuchenden beschneiden sollen. Ich fordere im Vorfeld schon den Deutschen Bundestag dazu auf, dieses Gesetz abzulehnen, denn das ist grundgesetzwidrig.

Link zur Petition

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