Région: Allemagne
Droits civils

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz stoppen - keine Unterschrift für verfassungswidriges Gesetz

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bundespräsident Joachim Gauck
164 Soutien 164 en Allemagne

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

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  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Sehr verehrter Herr Bundespräsident,

unser Land befindet sich in bewegten Zeiten und steht vor einer besonderen Herausforderung bei der Aufnahme und Integration unserer neuen Mitbürgerinnen und -bürger, die vor Krieg, Elend und Vertreibung aus ihrer bisherigen Heimat geflohen sind. Die Bundesrepublik hat sich bei der Begrüßung der Geflüchteten in den letzten Wochen durch ein bewundernswertes Engagement vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer von einer besonders schönen Seite gezeigt. Vielleicht der schönsten Seite, die es in unserem demokratischen Deutschland jemals zu sehen gab. Darauf können wir stolz sein und dankbar dafür, dass die vielen Ehrenamtlichen das Fundament für ein Zusammenwachsen mit den neuen Deutschen gelegt haben.

Demgegenüber wurde gerade ein Gesetz verabschiedet, welches ganz und gar nicht mit diesem Engagement konform geht. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz. Es zeichnet ein Bild von einem Deutschland, das von Angst, Abwehr und Überforderung geprägt ist. Dies hat nicht nur uns, sondern die vielen Helferinnen und Helfer bitter enttäuscht und Rechtspopulisten unnötig bestärkt. Doch als Ausdruck der aktuellen Mehrheit im Parlament haben wir diese Entscheidung natürlich zu respektieren. Auch, wenn wir uns kein schäbigeres Gesetz vorstellen können.

Ein Aspekt des Gesetzes jedoch, verstößt nach Prüfung von Juristinnen und Juristen gegen Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Zukünftig sollen u. a. „vollziehbar Ausreisepflichtige“ nur noch die Leistungen des „physischen Existenzminimums“ erhalten, d. h. einen umgerechneten Regelbedarf von 216 statt 359 Euro. Die Befürworterinnen und Befürworter des Gesetzes stellten immer wieder klar, dass damit die Attraktivität Deutschlands für Geflüchtete reduziert werden solle.

Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch im Juli 2012 klar: „Die in Art. 1 Abs.1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." „Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Art.1 Abs. 1 GG garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum, das durch im Sozialstaat des Art. 20 Abs. 1 GG auszugestaltende Leistungen zu sichern ist, als einheitliches, das physische und soziokulturelle Minimum umfassendes Grundrecht.“

Hochverehrter Herr Bundespräsident, wir bitten Sie deshalb inständig um eine gründliche Prüfung dieses Gesetzes und der Verweigerung der Ausfertigung.

Zu häufig wurden Gesetze wie zur Vorratsdatenspeicherung, zur Erbschaftssteuer oder zum Betreuungsgeld in der jüngsten Vergangenheit für nicht verfassungskonform erklärt. Das Vertrauen in politische Entscheidungen dürfte kaum steigen, wenn Gesetze nicht im Parlament, sondern in unseren Gerichten korrigiert werden. Auch deshalb bedarf es einer gründlichen Prüfung. Staatliches Handeln muss den Schutz der Menschenwürde achten.

mit ausgezeichneter Hochachtung

Raison

s.o.

Merci pour votre soutien

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Actualités

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    ich möchte Ihnen / Euch herzlich für die Unterstützung der Petition bedanken. Mithilfe der "Petition" sollte Aufmerksamkeit für die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit geschaffen werden. Es ging weniger um eine ordentlich Petition, denn der Weg ist schließlich in der Form beim Bundespräsidenten nicht wirklich vorgesehen. Für Aufmerksamkeit haben wir zumindest innerhalb der SPD gesorgt, weshalb wir die Petition an dieser Stelle beenden. Ich hoffe sehr, dass das beschlossene Gesetz nicht erst durch das Bundesverfassungsgericht gekippt wird und hoffe, dass wir weiterhin gemeinsam dafür wirken, dass das schon gerupfte Asylrecht nicht weiter ausgehöhlt wird.

    Solidarische Grüße,
    Aziz Bozkurt

Es ist doch erniedrigend das Menschen die kommen und hier bleiben wollen überhaupt einen Asylantrag stellen müssen. Freie Einreise und rein ins Sozialsystem.

Ich kann diese Petition nicht nachvollziehen. Wenn eine Person "vollziehbar ausreisepflichtig" ist, wie es so (un)schön heißt, dann hat diese Person kein Recht auf Asyl und müsste das Land verlassen. Da die wenigsten freiwillig gehen und die Polizei ohnehin überfordert ist, dauert es mitunter Monate, bis die Ausreise/Abschiebung erfolgt. Und nur für diese Personen in diesem Zeitraum gelten die verringerten Leistungen, obwohl die BRD ihnen gegenüber genaugenommen keinerlei Verpflichtungen mehr hat.

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