Kraj : Nemecko
Občianske práva

Auch Du kannst unsere Kinder schützen - wir fordern eine Reform des Strafgesetzbuchs!

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss & Bundesministerium für Justiz
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Uns Eltern beschäftigt diese Frage laufend: wie kann ich mein Kind vor sexueller Gewalt schützen? Kann ich das überhaupt? Die Antwort lautet leider „Nein“, denn es gibt keinen 100%-igen Schutz.

Was kann ich also als Mutter, Vater, Lehrkraft, Erzieher/-in, usw. beitragen, ein Kind vor sexuellem Missbrauch zu schützen?

Es gibt wirklich tolle Kinderbücher, vielfältige Angebote für Selbstverteidigungskurse, fachkundige Ratgeber, kompetente Präventionsseminare, eine Vielzahl an Elternblogs die sich zunehmend mit diesem Thema beschäftigen und Tipps geben; Und es gibt Gesetze!

Gesetze, die unsere Kinder schützen sollen. Gesetze, deren Strafmaß seit 1975 nicht mehr verändert wurden. Gesetze, die eine Verjährung trotz lebenslanger Schädigung erlauben. Wir können also vieles tun. Aber nicht alles - und hier benötigen wir, liebe Politiker, IHRE Unterstützung, IHR Engagement und speziell IHR Handeln!

Wieviel hat sich seit 1975 in der Kindeserziehung verändert? Wie weitreichend sind die Folgen eines erlittenen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit, wieviele Erkenntnisse dazu gibt es seit 1975? Ein Strafmaß aus einer Zeit in der körperliche Bestrafung in der Erziehung von Kindern noch legitim war, soll unsere Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen (Vgl. wikipedia zu „Körperstrafe“). Eine zulässige Verjährung, bei der eine Aufarbeitung im Erwachsenenalter der Opfer rechtlich ohne Konsequenz bleibt.

Fakt ist:

  • Das Strafmaß bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen liegt zwischen 3 Monaten (!) bis zu 3 Jahren (§174, StGB).

  • Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird mit 6 Monaten bis 10 Jahren geahndet (§176, StGB). Dabei heißt es: „In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr zu erkennen.“ Was muss ein Kind erleiden, damit der Täter „nicht unter einem Jahr“ inhaftiert wird?

  • WENN der Täter innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer solchen Tat rechtskräftig verurteilt worden ist, [DANN] wird der Täter bei schwerem sexuellem Missbrauch nicht unter 1 Jahr (!!) bestraft (§176a, Absatz 1, StGB).

  • Nicht unter 2 Jahren Strafmaß sind zu erwarten, wenn (§176a, Absatz 2, StGB:)

O „der Täter den Beischlaf vollzieht“

O „die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird“

O „wenn der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder eine erhebliche Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt“ (Persönliche Anmerkung: uns Eltern fällt das Lesen, die Vorstellung und das Verständnis dieser Zeilen schwer, denn nach heutigen Erkenntnissen ist von einer derartigen Schädigung des Opfers in jedem Fall auszugehen!)

Und wieder die Frage: Was muss ein Kind erleiden, damit die Mindeststrafe von gerade 2 Jahren verhängt würde? Bei „minderschweren Fällen“ liegt das Strafmaß für schweren sexuellen Missbrauch zwischen 3 Monaten (!!) und 5 Jahren und für vollzogenen Beischlaf oder mehreren Tätern oder Gefährdung der Gesundheit/ Schädigung der körperlichen und seelischen Entwicklung zwischen 1 (!!) bis 10 Jahren. (§176a, Absatz 4, StGB)

Wieder lautet die Frage: Welche Tat muss ein unschuldiges Kind erleiden, damit der Täter noch solche Milde erfährt?

Für sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge wird der Täter „nicht unter 10 Jahre“ oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft (§176b, StGB). Dafür muss jedoch erst ein Kind sein Leben lassen auf grausamste Weise.

Gemäß §78 StGB (Verjährungsfrist) bleibt es den Opfern im schlimmsten Fall sogar vorbehalten, bei nachträglicher Anzeige, ihrem Schänder die vorgesehene Strafe als geringen Ausgleich für die zugefügten körperlichen und seelischen Schmerzen zuzuführen.

Diese Paragraphen 78, 174, 176, 176a und 176b des Strafgesetzbuchs haben Gültigkeit seit den 1970er Jahren und wurden seither jeweils nur teilweise reformiert. Das Strafmaß und die Verjährung blieb und entstammt einer Zeit in der Vergewaltigung und Kindesmissbrauch beinahe noch ein Kavaliersdelikt waren.

Darum fordern wir Sie, liebe Politiker, auf, eine Gesetzesreform der Paragraphen 78, 174, 176, 176a und 176b StGB umzusetzen, die das Strafmaß von sexuellem Missbrauch von Kindern zum Schutz Minderjähriger in Relation setzt zum Schaden, den Kinder durch sexuellen Missbrauch erleiden und eine Strafverfolgung ohne zeitliche Begrenzung ermöglicht.

Wir fordern für Täter, die zumindest die seelische Gesundheit von Kindern zerstören eine zeitlich unbegrenzt mögliche, gerechte Strafe und ein Strafmaß, das hoch genug ist zum Schutz dieser Schutzbedürftigen beizutragen. Bedenken Sie, liebe Politiker, dass auch die Kinder in Ihrem Haushalt, Familien- und Bekanntenkreis diesen Schutz brauchen und verdienen!

Wir fordern von Ihnen als Eltern und mit-/ verantwortliche Erwachsene Ihre Unterstützung auf Gesetzesebene zum Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch, die derzeit noch nur unzureichend besteht!

Dôvody

Damit diese Petition Gehör findet und an der richtigen Stelle vorgetragen werden kann, wird jede Unterschrift benötigt! Eltern, Großeltern, Tanten und Onkel, Cousin und Cousine, Nachbarn, Freunde, Bekannte - dieses Thema geht jeden an! Wir alle waren selbst Kinder und noch schutzbedürftig. Jetzt, als Erwachsene können wir das gemeinsam für alle Kinder erreichen! Darum bitte ich als dreifache Mama auch DICH:

Bitte unterstütze mit DEINER Unterschrift diese wichtige Petition!

Denn jeder sollte nichts unversucht lassen, seinen Beitrag zum Schutz der Kinder zu leisten. Und eine Unterschrift kann jeder dazu beitragen!

Ďakujem za vašu podporu

Odkaz na petíciu

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správy

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützer,

    zuerst entschuldige ich mich, dass eine Nachricht nach Beendigung des Sammlungszeitraums so lange auf sich warten ließ. Persönliche Gründe, auf die ich im Detail nicht eingehen möchte, sind die Ursache hierfür. Das Team von openPetition ist bereit, die Petition zu übernehmen, damit sie nun endlich erfolgreich eingereicht wird.

    Ich bitte euch aufrichtig um Nachsicht und Verständnis. Ich möchte mich aus vollstem Herzen für die zum Teil wirklich großherzige und tatkräftige Unterstützung bedanken! Und ich hoffe, dass meine Initiative dennoch einen wichtigen und überfälligen Erfolg bringt!

    Herzliche Grüße aus München,
    Michaela Liess

  • Liebe Mitstreiter und Unterstützer,

    ich habe Rückmeldung von openPetition erhalten und alles wird wie geplant umgesetzt! Das Team unterstützt mein Vorhaben/ unser aller Anliegen und übernimmt die Einreichung - die Unterschriftenanzahl ist dafür ausreichend! (Zitat: „Wenn sie [die Petition] in den Petitionsausschuss eingereicht wird, muss sie auch behandelt werden.“)

    Deswegen bitte ich euch weiterhin den Link zu teilen, über Twitter, Instagram, Facebook zu verbreiten, über WhatsApp zu verschicken - Beiträge mit Verlinkung findet Ihr jederzeit in der Facebook-Gruppe

    AUCH DU KANNST UNSERE KINDER SCHÜTZEN

    www.openpetition.de/petition/online/auch-du-kannst-unsere-kinder-schuetzen-wir-fordern-eine-reform-des-strafgesetzbuchs

    Lasst uns... pokračovať

rozprava

Noch Heute kann die sexuelle Straftat gegen Kinder bei einem Täter aus dem Führungszeugnis entfernt werden, das darf nicht wahr sein, dass Täter nach ein Paar Jahren wieder mit Kindern arbeiten dürfen. Kinder müssen sich lebenslang mit den Folgen des Missbrauchs auseinandersetzen, die Täter jedoch, können schon mit einer milden Bewährungsstrafe davon kommen. Das kann doch nich wahr sein! Ich will, dass die Kinder in diesem Land richtig geschützt werden!

Zatiaľ žiadny argument CONTRA.

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