Regija: Njemačka
Slika peticije Auch freiwillige Praktika vom Mindestlohn ausschließen !!! -> Wir wollen Chancen!!!
Obrazovanje

Auch freiwillige Praktika vom Mindestlohn ausschließen !!! -> Wir wollen Chancen!!!

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Bundesregierung, Bundestag
53 Potpora

Podnositelj je povukao zahtjev

53 Potpora

Podnositelj je povukao zahtjev

  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Problem: Unsere Bundesregierung plant ab 01.01.2015 auch einen gesetzlichen Mindestlohn für Praktika. Ausgenommen werden sollen nur Pflichtpraktika gemäß Studienordnung und freiwillige Praktika für maximal 6 Wochen. Für alle anderen wären dann € 8,50 pro Stunde fällig, was im Monat ca. € 1300 - € 1400 ausmachen würde. Individuelle Abreden, die darunter liegen, sind dann gesetzlich verboten.

Praktika werden aber oftmals erst ab einer Mindestdauer von 3 Monaten (zum Teil auch 6) angeboten, da wenige Wochen meist nicht ausreichend sind, um ausreichend in die betrieblichen Abläufe eingegliedert zu werden. Da Pflichtpraktika generell vom Mindestlohn ausgeschlossen werden, entsteht für die freiwilligen Praktikanten ein unzumutbarer Wettbewerbsnachteil. Da freiwillige Praktikanten unmittelbar mit den Pflichtpraktikanten um dieselben Stellen konkurrieren, haben sie durch ca. doppelt so hohe Lohnkosten im Zweifel immer das Nachsehen. Außerdem ist es extrem wahrscheinlich, dass nur sehr wenige Unternehmen überhaupt bereit sind, freiwillige Praktikanten einzustellen, wenn sie diesen €1300 - €1400 pro Monat zahlen müssen. Dies wird zu einem Aussterben von freiwilligen Praktika führen. Als Studierende wissen wir aber aus unseren Erfahrungen, dass es ohne freiwillige Praktika kaum möglich ist, nach dem Studium eine adäquate Stelle zu finden.

Unser Ziel: Aus den oben genannten Gründen fordern die Unterzeichner dieser Petition, dass auch freiwillige Praktika bis zu 6 Monaten (absolutes Minimum: 3 Monate) vom Mindestlohn ausgenommen werden. Zur rechtlichen Durchführbarkeit fordern wir, dass die Ausnahmen an den Studentenstatus (=Immatrikulation) geknüpft werden. Die Ausnahmen müssen somit sowohl für Bachelorstudierende als auch für Masterstudierende gelten. Denn auch sehr vielen Masterstudierenden fehlt es oft noch an praktischen Erfahrungen. Gerade dann, wenn sie ihr Bachelorstudium sehr zügig absolviert haben.

Zusätzlich wünschenswert: Da selbst Studienabsolventen/-innen manchmal nur durch ein Praktikum die Chance erhalten, eine feste Stelle zu bekommen, wünschen wir uns auch eine 3 bzw. 6- monatige Ausnahmeregelung für Absolventen ohne Studentenstatus, insofern sich ein(e) Absolvent(in) konkret auf ein (Studenten-)Praktikum bewirbt. Somit wäre beispielsweise auch die Chance auf ein mehrmonatiges Praktikum in einem Gapyear (zwischen Bachelor und Master) gewährleistet.

Wir müssen schnell sein, denn der Gesetzesentwurf wurde bereits vom Kabinett verabschiedet und wird voraussichtlich Anfang Juli im Bundestag abgestimmt. Deshalb läuft die Petition nur 4 Wochen.

Slogan: Chancenmaximierung vor Einkommensmaximierung

Obrazloženje

Wie aufgeführt, ist die Wahrscheinlichkeit immens hoch, dass freiwillige Praktika mit einer vernünftigen Länge (3 bis 6 Monate) aussterben werden, bzw. dass sich das Angebot rapide reduziert. Da freiwillige Praktika zumeist der Türöffner Nr. 1 sind, möchten wir uns die Chance auf diese unbedingt erhalten. Wir weisen darauf hin, dass für die Mehrzahl der Studierenden das Sammeln von Praxiserfahrung deutlich wichtiger als die Vergütung ist, und dass die Mehrzahl der Studierenden aktuell mit der Praktikantenvergütung zufrieden ist. Siehe hierzu: https://www.horizontjobs.de/bewerber/karriere/young-business/Clevis-Praktikantenspiegel-Praktikanten-sind-mit-ihrem-Gehalt-zufrieden_120333.html

Zudem entstehen den Unternehmen durch Praktikanten auch Opportunitätskosten, was nicht vernachlässigt werden darf.

Wir möchten unsere Vergütungen selbstständig aushandeln und trauen uns zu, im Rahmen der Vertragsfreiheit, ein adäquates Praktikantengehalt auszuhandeln. Wir brauchen somit den "Schutz" der Bundesregierung nicht. Zudem sind wir davon überzeugt, dass der Mindestlohn die Studenten nicht besser stellen soll, sondern insgeheim dazu dient, freiwillige Praktika abzuschaffen. Denn wofür bräuchte man sonst eine Ausnahmeregelung für Pflichtpraktikanten???

Da wir den aktuellen Gesetzesentwurf nicht hinnehmen möchten, treten wir auf diesem Wege entschlossen für unsere Rechte ein.

Um Missverständnisse vorzubeugen: Der Petitionsautor begrüßt die Ausnahmen für Pflichtpraktikanten und möchte nun weitere Ausnahmen für freiwillige Praktika anstoßen, um eine Chancengleichheit herzustellen.

hvala na podršci

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Preuzimanje (PDF)

Novosti

Da Pflichtpraktika nicht unter den Mindestlohn fallen, erhalten Fachhochschulstenden einen unverhältnismäßig großen Vorteil beim sammeln von Erfahrungen im Betrieb. Studierende der Universäten müssen in der Regel kürzere Pflichtpraktika absolvieren, FIrmen werden deshalb immer die längeren und dementsprechend billigeren Studenten bevorzugen.

Mit 6 Monaten Probezeit und bis zu 2 * 1 Jahr zeitliche Befristung haben Arbeitgeber genug Optionen des Ausprobierens eines Angestellten, bevor es zu einer unbefristeten Anstellung kommt. Sollten freiwillige Praktika tatsächlich "nötig" sein, um an einen Job zu kommen, bleibt nur das Argument, dass Unternehmen das Ausprobieren gern billig haben möchten. Und dann ist es an der Zeit, diese Praxis zu beenden. Ich als ehemaliger Student kann mitnichten bestätigen, dass freiwillige Praktika eine Notwendigkeit sind, um in der Branche Fuß zu fassen.

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