Petition richtet sich an:
Finanzministerium
Im Vorfeld möchte ich mich für die eventuelle "Unprofessionalität" der Petition bzw. deren Formulierung entschuldigen, da ich auf diesem Gebiet blutiger Anfänger bin. Nichtsdestotrotz liegt mir das Thema schwer am Herzen. Vor allem da die meisten Betroffenen nicht einmal Bescheid wissen, was Ihnen entgeht. Vielleicht besser so? Das denke ich nicht, denn es ist klar, dass die Wohlhabende Schicht sich nicht für fremde Probleme einsetzen wird. Ich habe keine Ahnung von Steuern und Wirtschaft, dennoch sagt mir mein Menschenverstand, dass da etwas nicht stimmt und die Steuermodelle anderer Länder wie beispielsweise Österreich, bestärken mich in dieser Meinung.
Ich möchte soziale Gerechtigkeit. So platt es klingt, werden in Deutschland die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer.
Folgender Link erklärt den Begriff der Negativsteuer:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991530.html
In Österreich funktioniert es doch auch!
Hier ein Zitat von: wko.at/sp/SPIKI/17-03-08.htm
Die Negativsteuer existiert in verschiedenen Formen in allen angelsächsischen Ländern – USA, Großbritannien, Australien und Kanada. Allen Ländern gemeinsam sind ein großer Niedriglohnsektor und eine ungleiche Verteilung der Einkommen.[1] Faktoren für eine Einführung sind weiters Kinderarmut und eine große Anzahl von Familien ohne Arbeitseinkommen. Trifft ein ausgebautes Sozialhilfesystem auf einen großen Niedriglohnsektor, fehlt der Anreiz zur „offiziellen“ Arbeitsaufnahme – das Sozialsystem wird zur Armutsfalle oder (weniger euphemistisch) Hängematte, Schwarzarbeit boomt.
Begründung
Soziale Ungerechtigkeit. Besserverdiener, Alleinstehende etc. zahlen hohe Lohnsteuern, die sie sich fairerweise von der Steuer absetzen können. Haben sie keine erhöhten Werbungskosten, können sie diese auch nicht absetzen. Logisch.
Was ist mit Geringverdienern, Familienvätern, Müttern, die zwar in einer guten Steuerklasse stecken und kaum Lohnsteuern zahlen, aber ein sehr geringes Einkommen haben? Auch Studenten haben Werbungskosten und studieren, um später einmal Steuern zahlen zu können.
Ein pendelnder Geringverdiener, der vielleicht sogar noch eine Behinderung hat, kann weder seine Fahrtkosten absetzen bzw. nur in der Höhe der gezahlten Lohnsteuer, noch kann er den Behindertenpauschbetrag geltend machen (jährlich ca. 1400€)
Konkretes Beispiel:
Familienvater in Lohnsteuerklasse V mit einem Bruttoeinkommen von 2040€, zahlt monatlich Lohnsteuern in der Höhe von 25€ also jährlich 300€.
Die monatlich Fahrtkosten bei einer Entfernung von 120km (einfacher Weg) belaufen sich auf 300€ - 400€ monatlich!!
Den Behindertenpauschbetrag aufgrund von Taubheit und einem GdB von 100% in Höhe von 1.420€ kann er auch nicht geltend machen.
Teilhabegesetz in Form eine Blinden- oder Gehörlosengeldes kann er auch nicht bekommen, da er in Hessen und nicht beispielsweise in Berlin wohnt. In Berlin erhalten Gehörlose beispielsweise 140€ monatlich als Ausgleich für erhöhte Aufwendung, die mit der Behinderung verbunden sind. Für dieses Problem der Teilhabe existiert bereits eine Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/teilhabegesetz-jetzt-2