Région: Bavière
Famille

Aufenthaltsgenehmigung für Familienvater

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bayerische Landesregierung
437 Soutien

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

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  1. Lancé 2019
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  5. Echoué

Bitte helft uns! Mein Mann und der Vater unserer drei Töchter, soll bis zum 30.08 ausgewiesen werden. Er ist illegal nach Deutschland eingereist und hat sich, auf Anraten anderer, als Syrer ausgegeben. Dass das falsch war, das weiß er und er hat dann auch die Wahrheit gesagt und seine Strafe bekommen. Er hat sich seit dem nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Wir haben uns hier ein Leben aufgebaut. Er hat Freunde gefunden, den Führerschein gemacht und macht jetzt grade einen Deutschkurs. Alles wurde und wird selber finanziert. Er hatte Arbeit bis man ihm die Arbeitserlaubnis entzog. Dadurch musste ich alleine für den Unterhalt aufkommen. Er würde so gerne arbeiten. Hatte auch schon viele Anfragen, aber das Amt lässt ihn nicht. Er hätte eine schriftliche Zusage für einen Arbeitsvertrag, wenn er nur bleiben dürfte. Er würde also niemanden auf der Tasche liegen.

Raison

Wenn es wirklich soweit kommen sollte, dass er ausreisen muss, wissen wir nicht, was wir tun sollen. Das Landratsamt sagt zwar, dass es eine Vorabzustimmung für das Visum ausstellt, aber das heißt nicht, dass er das Visum bekommt. Nur für den Termin bei der deutschen Botschaft in Kairo müsste er bis zu 5,5 Monate warten. Ich muss wieder arbeiten, um meine Familie zu ernähren. Das könnte ich aber nicht, weil ich niemanden habe für die Kinder. Den Deutschkurs könnte er nicht weiter machen. Wir könnten unseren ersten Hochzeitstag nicht zusammen feiern. Er würde den ersten Tag im Kindergarten verpassen. Den ersten Geburtstag unserer Kleinsten. Die Geburtstage der Kinder wären nicht das gleiche ohne ihn. Es ist nicht abzusehen, wie lang er nicht hier ist oder ob er überhaupt zurück darf. Was soll ich den Kindern sagen, wo der Papa ist? Wann er zurück kommt oder ob er überhaupt zurück kommt? Alles nur weil man ihm die Aufenthaltsgenehmigung nicht geben will. Obwohl ihm die zusteht.

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Aufenthalt erschlichen, muss abgeschoben werden. Frau mit Kindern kann ja mitgehen. Sonst versucht es jeder auf diese Masche

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