Région: Allemagne

Aufenthaltsrecht - Ablehnung des geplanten EU-Abschiebeabkommens mit Äthiopien

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
119 Soutien 119 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

119 Soutien 119 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Wir fordern die Bundesregierung auf, das geplante EU-Abschiebekommen mit Äthiopien 15496/17 MIGR 229 COAFR 323, im EU-Parlament abzulehnen und dieses nicht zu unterzeichnen.Wir fordern die Bundesregierung auf, eine angemessenere Beurteilung der Asylverfahren umzusetzen. Dies ist in Bezugnahme auf die nachweisliche schlechte Menschenrechtssituation in Äthiopien zwingend notwendig.Wir fordern die Bundesregierung auf, den freien Zugang in den Arbeitsmarkt für die Geflüchteten zu ermöglichen.

Raison

Am 06.12.2017 wurde das Dokument 15496/17 MIGR 229 COAFR 323 des EU-Parlamentes veröffentlicht. Dieses sieht ein weitreichendes Abschiebeabkommen mit Äthiopien vor. Dieses lehnen wir wegen der anhaltend schlechten Menschenrechtssituation ab. Eine faire Behandlung und die persönliche Sicherheit zurückgeführter Geflüchteter aus Europa ist nicht zu erwarten. Es hätte schlimmste Folgen, wie Inhaftierungen, Sanktionen und sogar den Tod für diese Menschen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist mit dem Staat Äthiopien aus diesen Gründen nicht möglich.Aktuell ist die Situation in Äthiopien unabsehbar geworden. Nach dem Rücktritt von dem Premierminister Hailemariam Desalegn (16.02.2018) wurde erneut für 6 Monate der Ausnahmezustand(16.02.2018) ausgerufen. Damit sind wieder zusätzliche verstärkte Einschränkung der Menschenrechte, sozialen Medien und Pressefreiheit zu befürchten. Wir stützen unsere Forderungen weiter auf den Bericht von Human Rights Watch aus dem Jahr 2018. Auszug:Die äthiopische Regierung geht nicht auf die Menschenrechtsanliegen von Demonstranten ein, im Gegenteil unterdrückt sie solche mit großer Brutalität der Sicherheitskräfte. Ebenso gibt es keinerlei Fortschritte bei der Bildung eines demokratischen Staates. Es regiert immer noch die Regierungskoalition mit 100 Prozent Bundes- und regionale Parlamentssitzen. Eine breite Beschränkungen für die Zivilgesellschaft und der unabhängigen Medien, Dezimierung unabhängiger politischer Parteien, Belästigung und Willkür, Inhaftierung derjenigen, die die Regierung nicht aktiv unterstützen, sind weiter Alltag.Trotz wiederholter Versprechungen, Missbräuche zu untersuchen, hat die Regierung nicht glaubwürdig gehandelt.Aus diesen gewichtigen Gründen müssen die nach Deutschland und Europa geflohenen Menschen eine Bleibeperspektive und Aufenthaltsgestattungen erhalten, bis ihre Sicherheit auf Leben und ohne Folter und Haft gewährleistetet sein kann. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist das BAMF verpflichtet, die Geflüchteten als politisch Verfolgte zu bewerten. Der Artikel 16a GG regelt, nach welchen Kriterien ein Mensch als politisch verfolgt gilt. Dies alles betrifft die unterschiedlichen Ethnie des Vielvölkerstaates im höchsten Maße. Selbst die dem Bundesinnenministerium zugehörige Einrichtung, Bundeszentrale für Politische Bildung, bestätigt dies in Ihrem aktuellen Bericht.Wir fordern ebenso einen freien Zugang in den Arbeitsmarkt, dieser muss für alle Geflüchteten möglich sein. Durch die schleppend verlaufenden Verfahren (viele Klageverfahren) werden die Menschen von einer sinnvollen Tätigkeit abgehalten. Dies verstößt gegen die Menschenwürde.Wir bitten ebenso die bundesweite Gleichstellung des Asylrechts einzufordern und abweichenden Länderwege vom Staatsrecht zu unterbinden. Die betrifft in bestimmten Bundesländern, vor allem Bayern, das Verbot des Rechts auf Arbeit und Ausbildung, während ein Geflüchteter in Deutschland lebt.

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Actualités

  • Pet 1-19-06-26-004752 Aufenthaltsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesregierung das geplante
    EU-Abschiebeabkommen mit Äthiopien (15496/17 MIGR 229 COAFR 323) im
    Europäischen Parlament ablehnt und dieses nicht unterzeichnet. Ebenso wird eine
    angemessenere Beurteilung von Asylverfahren gefordert sowie die Möglichkeit des
    freien Zugangs zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 119 Mitzeichnungen und 59 Diskussionsbeiträge vor.

    Zur Begründung... plus loin

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