Reģions: Vācija

Aufenthaltsrecht - Abschaffung der Abschiebehaft

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
342 Atbalstošs 342 iekš Vācija

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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Abschiebehaft gem. §62 Aufenthaltsgesetz abgeschafft wird.

Pamatojums

Vor sieben Jahren zog Samir, 13, in die Bundesrepublik. Hier ist jetzt sein Zuhause. Doch weil seine Mutter sich nicht an das Gesetz gehalten hat, soll er Deutschland verlassen. Samir kann sich kaum ein Leben in Aserbaidschan, einem kleinen Land zwischen Russland und Iran, vorstellen und möchte in Deutschland bleiben. Samir ist nicht der einzige Minderjährige, der abgeschoben wird. Zumal sollte Tatsache beachtet werden, dass deutsche Minderjährige nicht in einem Gefängnis mit Erwachsenen untergebracht werden dürfen. Jugendliche in Abschiebehaft jedoch schon. Der Aufenthalt im Gefängnis kann sich bis zu 18 Monaten hinziehen, aufgrund dessen ist es ihnen nicht möglich sich eventuell Rechtsbeistand zu beschaffen, noch sich um Ausreisepapiere o.ä. zu kümmern. Die Abschiebehaft ist ein Freiheitsentzug, der Flüchtlinge bzw. Ausländer betrifft, denen Asyl verweigert wird, deren Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist und nicht verlängert wird. Darüber hinaus betrifft dies auch Migranten, die ohne gültiges Visum eingereist sind. Jährlich werden ca. 50.000 Menschen zurück in das Land abgeschoben, aus dem sie wegen Bürgerkriegen, ethnischen und sexuellen Unterdrückungen, politische Verfolgungen oder fehlenden Lebensgrundlagen und -perspektiven geflohen sind. Aus Angst abgeschoben zu werden, haben sich seit 1993 schon 99 Menschen das Leben genommen. Kein Mensch ist illegal, deswegen gehört die Abschiebehaft abgeschafft!
Um dem Leben von Samir und vielen weiteren Tausend Menschen eine Zukunft zu ermöglichen, sollte die Abschiebehaft abgeschafft werden. Menschen, die hier aufgewachsen sind, ebenso wie alle Menschen die um ein Visum kämpfen sollten nicht abgeschoben werden dürfen.

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Jaunumi

  • Pet 1-17-06-26-036865Aufenthaltsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll die Streichung des § 62 Aufenthaltsgesetz und damit die
    Abschaffung der Abschiebungshaft erreicht werden. Zudem wird ein
    Abschiebungsverbot für Menschen gefordert, die in Deutschland aufgewachsen sind
    bzw. die um ein Visum kämpfen.
    Zur Begründung führt die Petentin im Wesentlichen aus, dass jährlich
    ca. 50.000 Menschen zurück in das Land abgeschoben würden, aus dem sie wegen
    Bürgerkriegen, ethnischen und sexuellen Unterdrückungen, politischer Verfolgung
    oder fehlenden Lebensgrundlagen und -perspektiven... vairāk

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