Région: Allemagne

Aufenthaltsrecht - Eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten ab dem Zeitpunkt der Eheschließung

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
97 Soutien 97 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

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  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition soll erreicht werden, dass das eigenständige Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten bereits ab dem Zeitpunkt der Eheschließung gilt. Damit soll ein besserer Schutz für Zwangsverheiratete erreicht werden.

Raison

Fast alle Mädchen, die in Deutschland gegen ihren Willen verheiratet werden, haben einen Migrationshintergrund (vgl. Studie zur Zwangsverheiratung in Deutschland, 2011) . Für die Gleichberechtigung von Frauen und jungen Mädchen, die von Unterdrückung, Gewalt und einer Zwangsheirat bedroht sind muss sich rechtlich an der Mindestehebestandsdauer von 3 Jahren etwas ändern. Momentan erhalten Ehepartner, von denen einer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, erst nach drei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Bei einer Zwangsheirat müssen die Frauen demnach mindestens drei Jahre mit einem potentiell gewaltbereiten Ehepartner leben. Der Ehepartner, der aufgrund des Ehegattennachzugs nach Deutschland kommt, ist zudem von seinem Ehepartner abhängig. Denn bei einer Trennung vor Ablauf der drei Jahre kommt es zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts. Trennt sich die Frau von ihrem Mann droht ihr Ehrenmord, da dies in manchen Kulturkreisen als grobe Verletzung der Familienehre gilt und mit dem Tod bestraft werden kann.Zwangsehen verstoßen gegen die Eheschließungsfreiheit, die im deutschen Grundgesetz in Art. 6 Abs. 1 verankert ist. Auch Art. 12 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert das Recht auf eine freie Eheschließung und eine selbstbestimmte Partnerwahl. Eine Zwangsheirat gilt als schwere Nötigung, ist demnach rechtswidrig und steht seit 2011 im StGB §237 unter Strafe und kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.In Bezug auf Rechtlichkeit der Ehe, gilt für die Behörden nur eine solche Verbindung als „Ehe“, die im Sinne der deutschen Gesetzgebung staatlich geschlossen wurde. In anderen Kulturen dagegen gilt als rechtlich verbindliche Ehe auch diejenige, die beispielsweise nur vom Imam geschlossen wurde. Ehen nach religiösem Ritus sind zwar in Deutschland möglich, aber nicht rechtlich bindend. Da liegt das Problem, denn für die Betroffenen sind diese religiös geschlossenen Ehen bindend. Zu ihrem Schutz muss sich rechtlich etwas ändern.Um den Opferschutz der Frauen zusätzlich zu verbessern, sollte die Mindestehebestandsdauer von 3 Jahren (vgl. „Gesetze zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Änderungen“ aus dem Jahr 2011), wieder verkürzt werden, um Frauen ihr Menschenrecht auf ein gewaltfreies, unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu gewähren.

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Actualités

  • Pet 1-18-06-26-014323Aufenthaltsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht

    entsprochen werden konnte.

    Begründung

    Die Petentin fordert eine Regelung dahingehend, dass das eigenständige

    Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten bereits ab dem Zeitpunkt der

    Eheschließung gilt, um einen besseren Schutz für Zwangsverheiratete zu erreichen.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des

    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 97 Mitzeichnungen und

    16 Diskussionsbeiträgen vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht... plus loin

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