Περιοχή: Γερμανία

Aufenthaltsrecht - Einhaltung und Anwendung von Artikel 16a (2) GG sowie des Dublin-III-Abkommens

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
1.466 Υποστηρικτικό 1.466 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

1.466 Υποστηρικτικό 1.466 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Artikel 16a (2) des Grundgesetzes sowie das europäische Dublin-III-Abkommen wieder eingehalten und angewendet werden.

Αιτιολόγηση

Sowohl Artikel 16a (2) des Grundgesetzes, wie auch das Dublin-III-Abkommen werden seit Monaten ganz offensichtlich nicht angewendet. Derzeit überqueren täglich mehrere Tausend Flüchtlinge aus diversen EU-Mitgliedsstaaten kommend die Grenze nach Deutschland. Diese werden nicht in die EU-.Mitgliedsländer zurückgeschickt, sondern unter Missachtung des genannten Grundgesetzparagraphen, sowie des Dublin-III-Abkommens aufgenommen, obwohl sie sich bereits in einem (meist in mehreren) EU-Mitgliedsländern befunden haben.Die Einhaltung des Dublin-III-Abkommens würde Deutschland ferner auch dazu verpflichten keine Flüchtlinge selber unregistriert weiter ziehen zu lassen (bspw. nach Schweden).Artikel 16a Grundgesetz(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.Dublin-III-Abkommen"Das sogenannte Dublin-Verfahren regelt unter anderem, dass Asylbewerber in dem Land registriert werden, in dem sie die Europäische Union betreten. In dem Verfahren wird der Staat festgestellt, der für den Asylantrag zuständig ist. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird. Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates wird ein Gespräch mit dem Antragsteller geführt."Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-02-fluechtlinge-dublin-verfahren.html

Σύνδεσμος προς την αναφορά

Εικόνα με κωδικό QR

Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR

κατεβάσετε (PDF)

Νέα

  • Pet 1-18-06-26-028033Aufenthaltsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Der Petent fordert mit seiner Eingabe, Artikel 16a Absatz 2 GG sowie das europäische
    Dublin III-Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland wieder strikt einzuhalten und
    anzuwenden.
    Zur Begründung führt der Petent aus, dass seit Monaten täglich mehrere tausend
    Flüchtlinge die Grenze nach Deutschland überqueren würden, obwohl sie bereits über
    mehrere EU-Mitgliedstaaten gereist seien.
    Die betreffenden Flüchtlinge würden dabei nicht konsequenterweise in die EU-
    Mitgliedstaaten zurückgeschickt, sondern unter Missachtung des genannten
    Grundgesetzparagraphen... παρακάτω

Συζήτηση

Ακόμα κανένα επιχείρημα υπέρ.

Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.

Βοήθεια για την ενίσχυση της συμμετοχής των πολιτών. Θέλουμε, να ακούσουμε τα αιτήματα σας παραμένοντας ανεξάρτητοι.

Προωθήστε τώρα