Aufenthaltsrecht - Erfüllung aller im AufenthG geltenden Regelungen für Familiennachzug auch von Geflüchteten

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 Ondersteunend 58 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

58 Ondersteunend 58 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Es muss grundsätzlich für alle im Rahmen der Familienzusammenführung folgende Regeln, die nach dem Ausländerrecht bestehen, zwingend auch von Flüchtlingen erfüllt werden.

Reden

  1. Deutschkenntnisse nach dem Stand A1 mit einem bei einem Goethe-Institut erworbenen Zertifikat2. kein Eintrag im Vorstrafenregister (polizeiliches Führungszeugnis)3. nachhaltiger Nachweis eines ausreichenden Einkommens ohne Einrechnung staatlicher Transferleistungen , insbesondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hartz-IV-Leistungen gemäß Regelsätzen des § 20 SGB II/§ 27a, 28 SGB XI I :in Verbindung mit § 5 AufenthG Ohne diese Beschränkungen würden alle sonstigen Familienzusammenführungen, insbesondere Personen aus Drittstaaten bei Eheschließungen mit ungerechtfertigt benachteiligt und diskriminiert

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Nieuws

  • Pet 1-18-06-26-045970 Aufenthaltsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Regelungen für den Familiennachzug
    von Flüchtlingen an die entsprechenden Regeln im Ausländerrecht angepasst werden.

    Der Petent führt hierzu aus, dass der Familiennachzug von Flüchtlingen nur erfolgen
    dürfe, wenn

    1. Deutschkenntnisse nach dem Stand A1 (Zertifikat des Goethe Instituts),
    2. kein Eintrag im Vorstrafenregister (polizeiliches Führungszeugnis) und
    3. ein nachhaltiger Nachweis eines ausreichenden Einkommens ohne Einrechnung
    staatlicher Transferleistungen... verder

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