Región: Alemania

Aufenthaltsrecht - Erweiterung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (Aufenthalt der Studienbewerber)

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
66 Apoyo 66 En. Alemania

No se aceptó la petición.

66 Apoyo 66 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Artikel 16.0.6 AufenthG-VwV vom 26.10.2009, der den Aufenthalt der Studienbewerber auf zwei Jahre begrenzt, zu erweitern auf die unter 16.1.1.5 bei einjährigem Visum zugebilligte Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis "soweit aus im Verantwortungsbereich der Hochschule liegenden organisatorischen Gründen die Aufnahme des Studiums erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist."

Razones.

Ein Studienbeginn ist jetzt an den deutschen Universitäten fast nur noch zum Wintersemester möglich. Die Absolventen, die das Studienkolleg im Dezember eines Jahres beenden und sich dann bereits zwei Jahre in Deutschland aufhalten (Sprachkurs, Studienkolleg), befinden sich dann in einer aufenthaltsrechtlich ungewissen Lage.

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Descargar. (PDF)

Noticias

  • Pet 1-18-06-26-015757

    Aufenthaltsrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Die Petentin begehrt einen Beschluss des Deutschen Bundestages, den auf zwei
    Jahre begrenzten Aufenthalt der Studienbewerber zur Studienvorbereitung zu
    verlängern, „soweit aus im Verantwortungsbereich der Hochschule liegenden
    organisatorischen Gründen die Aufnahme des Studiums erst zu einem späteren
    Zeitpunkt möglich ist“.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe... Más.

Todavía no hay un argumento PRO.

Todavía no hay un argumento CONTRA.

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