Bölge : Almanya

Aufenthaltsrecht - Gebührenrechtliche Regelungen im Aufenthaltsrecht

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
29 Destekleyici 29 İçinde Almanya

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  1. Başladı 2018
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Extremer und ungerechtfertigter Kostenunterschied zwischen dem elektronischen Aufenthaltstitel für Mitbürger außereuropäischer Staaten und dem Personalausweis für Deutsche Staatsbürger beenden.

Gerekçe

Die Ausstellung eines deutschen Personalausweises kostet ca. 29 €. Die Erst-Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels für einen Mitbürger mit außereuropäischer Staatsbürgerschaft kostet über 100 €, selbst die simple Übertragung eines solchen Titels, wegen eines neuen Reisepasses, verursacht Kosten in Höhe von 67 €.Personen mit außereuropäischer Staatsangehörigkeit, die für Deutschland eine Aufenthaltsberechtigung genießen, (z.B. Ehepartner eines Deutschen), sind gezwungen, diesen Titel mittels der Ausstellung dieses Passersatzes zu erwerben. Aussehen und Herstellungskosten dieses Passersatzes, sind mit dem deutschen Personalausweis identisch. Man kann darüber streiten, ob für die erste Ausstellung eines solchen Titels, erhöhte Kosten für die Prüfung anfallen. Nicht gerechtfertigt ist jedoch, für eine simple Übertragung (wegen eines neuen Reisepasses) Gebühren zu erheben, die ca. 130% über denen liegen, die für die Ausstellung eines Personalausweises für einen deutschen Staatsbürgers anfallen.Hier liegt ein klare Diskriminierung von Personen auf Grund ihrer Herkunft vor. Zur ErinnerungGrundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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Haberler

  • Pet 1-19-06-26-002310 Aufenthaltsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, den Kostenunterschied zwischen dem elektronischen
    Aufenthaltstitel für Mitbürger außereuropäischer Staaten und dem Personalausweis
    für deutsche Staatsbürger zu beenden.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 29 Mitzeichnungen und zehn Diskussionsbeiträge vor.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass der
    Kostenunterschied extrem und ungerechtfertigt sei. Die Ausstellung eines
    Personalausweises... daha ileri

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