Aufenthaltsrecht - Überprüfung des Ehestatus vor Gewährung des Familiennachzugs (Ehegattennachzug)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
111 Unterstützende 111 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

111 Unterstützende 111 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition soll erreicht werden, dass bei der Prüfung von Ehegattennachzug der Status der "islamischen" Ehen untersucht wird. Dies mittels einer Negativbescheinigung seitens des regional zuständigen Imam. Hilfsweise eines Imam in Deutschland. Gleichzeitige Überprüfung des/der Mannes/Frau zum Thema Zwangsehe (islamisch) durch die Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Botschaften der jeweiligen Länder.

Begründung

Doppelehen sind in Deutschland und in der EU verboten. Dennoch werden häufig Ehen geführt, in der der EU-Partner nicht von einer weiteren islamischen existierenden Ehe Kenntnis hat. Oft kommt diese Tatsache erst nach der bereits stattgefundenen EU-Eheschließung (standesamtlich) heraus. Die Betroffenen vermeiden, oft aus Scham, darüber zu sprechen. Ein weiterer Punkt ist, dass Partner aus islamischen Gebieten häufig zu einer Zwangsehe mit einem islamischen Partner gezwungen werden, obwohl eine EU-Ehe bereits besteht und sie Kenntnis davon haben, dass in der EU Doppelehen verboten sind.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 1-18-06-26-045001
    21439 Marxen
    Aufenthaltsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin fordert mit der vorliegenden Petition, dass der Status islamischer Ehen beim
    Ehegattennachzug dahingehend überprüft wird, ob Zwang bei Eingehung der Ehe vorlag
    oder eine verbotene „Mehrehe“ eingegangen wurde.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
    dem Petitionsausschuss 111 Mitzeichnungen und 23 Diskussionsbeiträge vor.
    Zur Begründung des Anliegens trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass eine solche
    Gesetzesänderung... weiter

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